Freitag, 22. April 2011

Nichteinhaltung des Eheschutzabkommens

Nach dem Eheschutzentscheid im 1995 hielten sich die verschiedenen Involvierte nicht an die abgemachten Vereinbarungen. Eigentlich hätte mein damaliger Ehemann zu Weihnachten 1995 nach Hause kommen sollen. Zugleich durfte ich aber auf Anweisung der Klinik Hard keinen Kontakt zu ihm haben, auch nicht telefonisch.
Beim Eheschutz wurde auch entschieden, dass das Ersparte zu vier gleiche Teile aufgeteilt wird, was aber auch nicht gemacht wurde. Bei der Scheidung hätte man ja erneut über die Aufteilung des Erspartes diskutiert und gestritten. Da schon die Vereinbarungen beim Eheschutz nicht eingehalten wurde, habe ich dann bei der Scheidung auf meinen Anteil verzichtet, weil sonst sich auch wieder diverse andere Involvierte (Anwälte) daran bereichert hätten und sich selbst ins Spiel gebracht hätten wie beim Eheschutz. Bei der Scheidung selbst war dann auch kein Wort mehr von der Aufteilung des Ersparten zugunsten meiner Kinder, das gesamte Geld wurde dann meinem Exmann zugesprochen.

Zwischen Eheschutz und Scheidung wurde dann das gleiche Spiel fortgeführt, dass die Klinik Hard und die Behörden von Bülach über meinen Kopf hinwegentschieden.  Am 18. Januar 1996 hatte Herr P. Stalder, Leiter des Sozialdienstes der Klinik Hard, mir meinen Versicherungsausweis der Sanitas geschickt. Da wir noch in der Familienkrankenkasse waren, lief alles über den Ehemann, weil er das Oberhaupt der Familie ist. Dasselbe galt auch für die Steuern (siehe Blogeintrag vom 24. Dezember 2010).
Auch meinten Herr Stalder und Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach (siehe Blogeintrag vom 1. Januar 2011 und vom 24. Dezember 2010), ich müsste die Arztrechnungen Herrn Stalder schicken und er würde sie dann meinem Mann geben. Ich sagte dann allen, es gehe niemanden etwas an, zu welchem Arzt wir gehen. Die Arztrechnungen meiner Kinder habe ich dann dadurch selber bezahlt, ohne eine Rückerstattung zu bekommen. Ich sagte auch beiden, dass ich diese „Ehemann als Oberhaupt“-Begründung  und dass damit alles über ihn läuft, seltsam fand, weil er einmal im Universitätsspital war und dann sehr wohl alle Korrespondenzen und Rechnungen über mich liefen. Auch verlangte ich in schriftlicher Form, dass man sich seitens der Klinik Hard nicht an die Vereinbarungen des Eheschutzes hielt. Auf meine Bitte erhielt ich aber folgendes Schreiben.
 
Zum Punkt der CHF 4000.00.-: Ich erhielt eines Tages ohne Vorwissen CHF 4000.00.- durch den Postboten überbracht. Deren Annahme hatte ich aus dem simplen Grund verweigert, weil diese Summe mir nicht nachvollziehbar hoch war im Vergleich zu anderen unregelmässigen Zahlungen meines damaligen Ehemannes.
Betreffend Ehepaarkonto:  Herr P. Stalder versuchte mich zu täuschen, indem er schrieb, es gäbe keine Ehepaarkonten der SKA für ihr Personal. Mündlich hatte er mir auch mehrmals gesagt, die SKA kenne überhaupt keine Ehepaarkonto führ ihr Personal. Ich hatte dann bei der SKA nachgefragt. Diese schrieb mir, dass die SKA dies sehr wohl anbiete. Rückblickend sind auch die Argumente gegen ein Gemeinschaftskonto fadenscheinig. Nach Aussage meines Exmannes erhielt er nie eine Kopie des Briefes von P. Stalder!
Im Folgenden die relevanten Auszüge aus dem Schreiben der SKA:
Auf das Schreiben der SKA gingen P. Stalder und Frau Caprez nie ein.
Unterdessen hatte ich so genug, dass ich beiden sagte, ich würde die Scheidung einreichen. 

Interessant ist auch folgende Tatsache. Nach Gutachten der Klinik Hard bzw. von Dr. Lanz war mein Ehemann weder handlungs- noch prozessfähig. Dann wäre doch anzunehmen, dass dann die Ehefrau für alles zuständig ist. Aber P. Stalder konstruierte und argumentierte so, dass die gesamte Entscheidungsgewalt in unserer Familie über ihn lief!
Als Frau Caprez erfuhr, dass ich den Brief der Klinik Hard über den Zustand meines Mannes (siehe Scan zuvor) auch an die SKA schickte (siehe Scan von Brief der SKA, wo die SKA im letzten Abschnitt darauf einging), rief sie mir wütend an. Sie sagte mir, was mir eigentlich einfalle, diesen Brief an die SKA zu schicken. Einen Grund, der dagegen sprach, nannte sie mir nicht. Sie war einfach in Rage. Dieses Verhalten von Frau Caprez lässt verschiedene Vermutungen zur über ihre Motivation zu.


Nochmals zum Brief der Klinik Hard vom 23. Januar 1996. Aus diesem Satz wird ganz klar ersichtlich, dass  mir nicht konkret mitgeteilt wird, wo sich mein Ehemann befindet. Wenn er dann eine eigene Wohnung einmal haben wird, würde mir dies erst dann mitgeteilt werden. Währenddessen hatte ich Kontakt mit dem Friedensrichter von Bülach. Es ist noch anzumerken, dass Friedensrichter in der Schweiz Laien sind bzw. keine juristische Hochschulausbildung haben müssen. Ich hatte aber soweit Glück, dass es ein älterer Herr mit viel Lebenserfahrung war. Ich zeigte ihm unter anderem den Brief der Klinik Hard vom 23. Januar 1996. Er fragte mich, ob mein Ehemann noch in der Klink Hard sei. Ich sagte ihm,  dass ich das nicht wüsste. Auch würde nicht telefonisch verbunden werden.  Er sagte, so etwas hatte er noch nie erlebt.
Zu einem Zeitpunkt nach meinem Gespräch mit dem Friedensrichter hatte dieser Frau Caprez kontaktiert. Daraufhin rief sich mich am 10. April 1996 in einem aggressiven Anruf an.  Zuerst provozierte sie wieder einmal, dass ich diverse Sachen verzeihen müsste. Dann wollte sie mir grosszügiger Weise die Adresse meines Ehemannes mitteilen. Ich hatte dann ihr gesagt, dass ich diese vor kurzem erfahren habe. Zwischen dem Gespräch mit dem Friedensrichter und dem Anruf von Frau Caprez hatte ich die Adresse meines damaligen Ehemannes bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war er nicht mehr in der Klinik Hard (Weder mein Mann, noch Frau Caprez oder P. Stalder teilten mir dies mit)!
Auf dieses Gespräch folgend schrieb sie mir dann den folgenden Brief:
Im Brief schreibt sie so, als ob ich die ganze Zeit die Adresse gekannt hätte, mich aber geweigert hätte, meinen Ehemann anzurufen oder zu kontaktieren. Sie ist so frech dies noch untermauern zu wollen, indem sie schreibt, dass dies vor Gericht gegen mich sprechen würde! Weiter schreibt sie, dass ich nicht dem Friedensrichter hätte sagen sollen, ich hätte keine Adresse, denn ich hätte ja die Adresse der Klinik Hard gehabt bzw. von Herrn P Stalder, welcher als Kontakt funktioniere. Was Frau Caprez aber total unterschlug, ist, dass zu diesem Zeitpunkt mein Ehemann nicht mehr in der Klinik war. Nach Frau Caprezs Ansicht hätte somit weiterhin aller Schriftverkehr und Kontakt über P. Stalder von der Klinik Hard laufen sollen!
Ich nahm dann mit meinem Ehemann Kontakt auf und sagte ihm, ich lasse mich nicht von einer Frau Caprez als Lügnerin darstellen.  Daraufhin rief er wohl Frau Caprez an und diese schrieb ihm einen Brief, den ich bei einer Akteneinsicht bekam.


In diesem Brief  versucht sie sich in Spitzfindigkeiten herauszureden. Sie schrieb dass ich meinem Ehemann gesagt hätte, dass sie mich eine Lügnerin genannt hätte. Ich hatte ja meinem Ehemann gesagt, dass ich mich nicht von Frau Caprez als Person darstellen lasse, die alles falsch verstanden hat und somig als Lügerin. Sie reitet aber in ihrem Brief genau auf dem Argument, als ob ich direkt gesagt hätte, sie hätte mich als Lügnerin bezeichnet. Dann schreibt sie ja selbst, dass sie eigentlich dieser Ansicht ist, mit ihrer Formulierung der „ganzen Qualifikation“. Ganz klar aus dem Zusammenhang nimmt sie, und somit lügt sie, dass ich die Adresse nicht aufschreiben wollte und dass ich keine Adresse von meinem Ehemann hatte. Ich hatte ihr aber ganz klar gesagt, dass ich ja mittlerweile die Adresse meines Ehemannes bekommen hatte und wieso sollte ich dann an einem Telefongespräch diese nochmals aufschreiben?! Aber das lässt sie ja schön aus. Dann führt sie sich die Retterin auf und schreibt, sie hätte mir dennoch die Adresse meines Ehemannes per Brief geschrieben. Im Weiteren schliess sie in der Sache der Adresse meines Ehemannes noch ihn aus, indem sie schreibt, dass er mit dieser Sache gar nichts zu tun hätte!