Samstag, 27. November 2010

Kritische Anmerkungen zum Beschluss des Bezirksrats Bülach

Ich habe in Google noch eine interessante Mitteilung des Gemeindeamts des Kantons Zürich gefunden (http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/Vormundschaf/VC5.html):

Es steht in dieser Mitteilung, wie wir es erlebt haben: Die Befangenheit des Bezirksrats Bülach wo er Aufsichts- und Beschwerdestelle ist.

Zum Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002:
Im Beschluss steht ja, das Frau Dr. Simon vom Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst sich der Meinung der Vormundschaftsbehörde Bülach anschliess, dass ein „vorläufiger“ Obhutsentzug angebracht sei. Mit keinem Wort steht in diesem Punkt oder im ganzen Beschluss, wie man uns das Gutachten verweigerte, auf welches sich das KJPD für diesen Entscheid zugreift. Auch wusste der Bezirksrat, dass ein Staatsanwalt gesagt hat, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Mehr dazu siehe siehe Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte, Gutachten ohne Kenntnis darüber und Vortäuschen einer Namensänderung (letzter Scan).

Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich erst im 2003 nach langem Kämpfen vom Bezirksrat Bülach noch Akten bekam.


Auch schreibt der Bezirksrat Bülach in seinem Beschluss ebenso (siehe scan oben, Punkt 9), dass wir ständig von einer Verhaftung sprechen, um was es sich aber nicht handelte. Meine Kinder und ich haben das nicht aus Laune heraus erfunden, den es steht ganz klar auf den Dokumenten, die wir erhalten haben, „Verhafts-Rapport“ (siehe ). Mündlich hatte man uns erklärt, dass die Polizei nur ein einziges Formular hat (!) und sie deshalb dieses Formular verwendeten. Mehr zum Verhafts-Rapport und zu seinen Auswirkungen siehe dazu Abgestrittene Anwesenheit von Frau Evelyne Pente bei der Verhaftung , Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard und Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach.
Am 29. Dezember 2002 habe ich noch an Herrn Markus Notter, Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, geschrieben betreffend des Verhafts-Rapports. Die Antwort von Frau Dr. Meili zu diesem Punkt:
 
Aus ihrem Schreiben kann abgeleitet werden, dass es für sie wohl kein Problem ist, dass „Verhafts-Rapport“ steht, aber etwas anderes gemeint ist. Wie soll das aber ein normaler Bürger wissen? Wenn ein Bürger ein Dokument mit dem Wort „Verhafts-Rapport“ erhält, dann muss er doch nach Treu und Glaube annehmen, dass eine Behörde wirklich meint, es fand eine Verhaftung statt. Zudem, wenn das Dokument irgendwie weiterverwendet wurde, wer sagt, dass andere Amtsstellen ebenso den Durchblick haben und nicht gleich auf eine Verhaftung schliessen?



Im Weiteren steht im Beschluss (nicht gescannt), dass sich Nachbarn bei der Vormundschaftsbehörde Bülach gemeldet haben und die Polizei darauf bei uns vorbeigekommen ist. Liest man aber das internen Memorandum (siehe Vortäuschen einer Namensänderung), so heisst es ganz klar, dass Frau Esther Zinniker, damals Heimleiterin im Durchgangsheim Florhof, den Besuch der Polizei bei uns verlangte! Und als die Polizei bei uns war, sagten die Polizisten, sie seien wegen der Namensänderung vorbeigekommen (siehe Vortäuschen einer Namensänderung)!


Weiter in diesem Beschluss vom 29. April 2002 (siehe letzter scan auf Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind), dass der Bezirksrat Bülach beanstandete, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen haben und er ignoriert einfach, dass dies das Obergericht gutheissen hat (dazu auch Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten und Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.).