Samstag, 10. Juli 2010

Keine Opferentschädigung


Die folgenden Scans zeigen den Brief von mir an Herrn Markus Notter wegen dem Umgang mit meinen medizinischen Akten und meiner Forderung nach einer Opferentschädigung aus den daraus entstandenen Problemen. Am besten ist es meinen Brief selbst zu lesen, anstatt dass ich ihn noch einmal zusammenfasse. Herr Markus Notter war schon seit Jahren über unseren Fall informiert.



(Der als Beilage erwähnte Brief von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon ist in diesem Blogeintrag vom 23. November 2009 vom erfasst).


Als Antwort bekam ich folgendes:

Das Departement der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (Schweiz) schreibt aber nur von der Verweigerung der Akteneinsicht bzw. der Missachtung des Akteneinsichtsrechts, was kein Straftatbestand ist.
Ich hatte aber klar in meinem Brief geschrieben, dass ich aufgrund des Umganges mit meinen Akten und den daraus entstandenen Folgen eine Opferhilfe verlange. Das verweigerte Akteneinsichtrecht ist ja nur ein Teil davon!
Auch schrieb ich vom Vorgehen der Vormundschaftsbehörde  Bülach, aber das Departement der Justiz und des Innern ging nur auf das ein, was von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugegeben wurde. Der Umgang mit meinen medizinischen Akten bzw. die Aktenverweigerung haben negative Auswirkungen, die wir bis heute spüren.