Freitag, 24. Dezember 2010

Unmögliche Kontoauflösung bei der SKA (Schweizerische Kreditanstalt)

In der Schweiz plant man die Reorganisation der Vormundschaftsbehörden. Neu heisst die Vormundschaftsbehörde „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)“.

Am 6. Mai 1995 kündigte ich mein Bankkonto (siehe zukünftige Blogs), was mit folgender Kopie belegt ist.

Als ich dann daraufhin das Geld vom Konto am Bankschalter abheben wollte, war das nicht möglich. Jedoch war es mir möglich sukzessiv an Bankautomaten kleine Beträge abzuheben. Als Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach von der Kündigung meines Kontos bei der damaligen SKA (Schweizerische Kreditanstalt, heute Credit Suisse) erfuhr, wollte sie, dass ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach ein neues Bankkonto eröffne. Mit der Zeit wurde ich misstrauisch, dass sie immer auf diese Bank bestand. Ich sagte ihr, in Bülach gibt es noch andere Banken und dass sie das sowieso nichts angeht, wo ich mein Konto habe. Da ich ehrenamtlich im Freizeitbereich für Kinder arbeitete, war es unter anderem meine Aufgabe bei Firmen kleine Preise für die Kinderwettbewerbe eines Fests zu sammeln. Unter anderem konnte ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach vorbeigehen und Werbegeschenke abholen. Dies geschah bei Herrn Pappe, im Kader dieser Filiale. Dieser war zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde Bülach und auch war auch in unseren Fall involviert. Siehe dazu folgender Scan.

Als ich das realisierte, kam ich mir wir im falschen Film vor. Jetzt wurde mir sehr klar, warum Frau Caprez wollte, dass ich genau bei der ZKB ein Konto eröffne, wenn ja zugleich der Präsident der Vormundschaftsbehörde dort arbeitet. Ich empfinde das als sehr starken Interessenskonflikt und Spielraum für Theorien, was dadurch alles hätte entstehen können.
Währenddessen musste ich damals feststellen, dass meine Kontokündigung bei der SKA einfach ignoriert wurde. Mir wurde auf das Konto, das eigentlich nicht mehr bestehen sollte, Haushaltsgeld überwiesen.

Am 8. September 1995 bekam ich eine Depoteingangsanzeige, dass auf mein eigentlich nicht mehr existierendes SKA Bankkonto DM 120‘000.- überwiesen.
Ich staunte darüber nicht schlecht. Ich ging sofort auf die Bank um zu fragen, woher das Geld kam. Obwohl ich der Frau am Bankschalter mehrmals sagte, dass es sich nicht um mein Geld handle, sagte sie nur, es sei bedenklich, dass ich nicht einmal mehr wisse, was ich an Wertpapiere gekauft habe. Daraufhin machte ich berechtigterweise eine Szene. Weil die Bank beharrte, dass es sich um mein Geld handle, sagte ich halt, ich möchte alles verkaufen. Erst darauf wurde die SKA stutzig und fing an dies zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass es eine Fehlbuchung war, die dann storniert wurde.
Alles wurde fremdbestimmt, wie viel Haushaltsgeld ich bekomme, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte und was ich zu tun oder zu lassen hätte etc. In die Steuererklärungen von 1995 bis zur Scheidung erhielt ich ebenso keinen Einblick. Die Begründung der Behörden war, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass solche Sachen die Ehefrau nichts angeht. Da mein damaliger Ehemann wegen Depressionen in der Klinik Hard war, stellten sich somit automatisch die Behörden an die Spitze der Familie. Trotz aller versuche meinerseits wurde die Steuererklärung mir verweigert. Ich rief dann beim Bundesamt für Justiz in Bern an, um mich darüber zu informieren. Herr Sutter, meine Ansprechperson beim Bundesamt für Justiz sagte mir, dass dies nicht stimmt, dass der Ehemann das Oberhaupt der Familie ist. Er konnte mir alle juristischen Belange so erklären, dass ich sie verstanden habe und er nannte mir die notwendigen Paragrafe, mit welchen ich den Behörden hätte zeigen können, dass sie sich irren. Von den Behörden in Bülach bekam ich per Telefon nur die Antwort: „In Bern unterschreibt man vieles, wenn der Tag lang ist“.

Samstag, 11. Dezember 2010

Erinnerungen/Flashbacks an negative Ereignisse

Flashbacks können immer wieder durch bestimmte Bilder, Gerüchte oder Situationen (Behörde) hervorgerufen werden, z.B. beim Zahnarzt.

Seit 1995 der Kampf um meine Akten beginn, habe ich seither eher unbewusst aus Wut und um die Beherrschung zu bewahren immer wieder auf stark auf die Zähne gebissen. Dadurch brachen diese aber mit der Zeit ab.
Angst vor dem  Zahnarzt habe ich eigentlich nicht. Sobald aber zu viele Sachen im Mund sind (Absauger etc.) und man nicht mehr selber über sein Mund bestimmen kann, fängt bei mir der Körper an zu reagieren. Dies zeigt sich z.B. in einem verstärkten Speichelfluss. Selber kann man dann nicht mehr schlucken und ich habe Angst zu ersticken. Dann kommen all die Erinnerungen hoch, die man als Opfer in einem Gewaltverbrechen erlebt hat.
Da ich sehr starke Zahnschmerzen und kein Geld hatte, konnte ich zu einer Assistenzärztin gehen. Für diese Behandlung kamen meine Söhne auf. Da sie aber nicht mehr lang dort arbeitete, wurde ich zu einem jungen deutschen Arzt überwiesen, der Spezialist ist für Angstpatienten. Ich habe gute Erfahrungen mit diesen Zahnärzten gemacht. Ich würde jedem Opfer empfehlen, dass Gewalt im Gesicht-, Mund- oder Atembereich erlebt hat, dies seinem Zahnarzt zu sagen. So kann der Zahnarzt darauf eingehen und eine andere Technik anwenden.
Für die letzte Behandlung hat der jetzige Zahnarzt direkt dem Sozialamt geschrieben und das Sozialamt ist für den Rest aufgekommen. Es war keine Luxusbehandlung sondern diente dem Zahnerhalt und der Schmerzbehandlung. Der Zahnarzt hat sich trotzdem sehr viel Mühe gegeben.

Ich musste auch noch zum Augenarzt. Beim Augentest, als mich der Augenarzt fragte ob ich so oder so besser sehe, war ich komplett verunsichert, denn sofort kamen in mir die Sätze von all den Jahren hoch, wie etwa „Sie sind geisteskrank und haben Wahnvorstellungen“, „Nein, das haben wir nie gesagt“ oder „Sie sehen Sachen, die es nicht gibt“.

Als die Expo 2002 in der Schweiz war, ist in diesem Zusammenhang ein Bild von einer grossen Gondel über dem Zürichsee in der Zeitung erschienen. Da ich mich erinnerte, als Kind kleine Gondeln über dem Zürichsee gesehen zu haben und darin gefahren bin, fragte ich ein paar ältere Leute, ob sie sich auch daran erinnern. Diese konnten sich nur an die grossen Gondeln erinnern. Ich war daraufhin extrem verunsichert, ob ich mir das nur eingebildet habe. Zum Glück musste ich etwas bei jemandem ein paar Tage später abholen. Da man dort gerade über die Expo sprach, sprache ich diese Leute wegen den Gondeln über dem Zürichsee an. Ein älterer Herr hat gesagt, es habe einmal kleine Gondeln über den Zürichsee bei der Gartenausstellung gegeben. An das genaue Datum konnte er sich nicht erinnern. Für mich war das troztdem eine enorme Erleichterung.
Zum Glück gibt es das Internet und Google. Unter den folgenden Links findet man Bilder und Text zur Gartenbauausstellung G59, an welcher die besagten Gondeln eingeführt wurden und über mehrere Jahre dort bestanden.
Als ich mit meiner Mutter 1963 und 1964 im Inselhof war, weil mein Halbbruder zur Welt kam (Blogeintrag vom 29. Juni 2008), machten die Krankenschwestern mit uns Ausflüge mit den Gondeln über den Zürichsee. Wenn keine der Mütter der Kinder dabei waren, schauten die Krankenschwester und der „Gondeli“-Mann, dass sie eins oder zwei Kinder zu den Touristen in die Gondel setzen konnten, da wir zu klein waren um alleine in einer Gondel zu fahren. Auf der Fahrt über den Zürichsee hatten die „vornehmen“ Damen in der Handtasche immer Schokolade oder andere Süssigkeiten, die wir dann bekamen. Manchmal wurden diese Frauen sehr traurig, was ich dazumal nicht verstand. Wegen diesen beiden Sachen zusammen kann mich ich noch gut an die Gondeln erinnern.

Im Folgenden zwei Fotos von der Zeit im Inselhof am Zürichsee.
Ich musste nicht immer die Heimkleider tragen, da ich eigene Kleider hatte. Auf dem einen Foto bin ich im gelben Kleid. Auf dem zweiten Foto stehe ich links und daneben ist meine Mutter, die mich anschaut. Es war aber selten, dass die Erwachsenen für uns Zeit hatten. Meistens waren es die älteren Kinder, die mit uns spielten oder uns kleinere Kinder trösteten. Diese Erfahrung habe ich später ins Heim übernommen, dass ältere Heimkinder die jüngeren beschützen müssen. Denn ich habe im Inselhof noch etwas Schlimmes erlebt, auf was ich ein anderes Mal eingehen werde.

Update 7. November 2016

Nach den Informationen welche ich bekommen habe, wurde dieser Film zum Teil auch im Inselhof gemacht. Noch so neben: Die Gondelfahrten über den Zürichsee wurden nicht zu unserem Vergnügen gemacht. Und alle unsere Akten wurden vernichtet:

Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=37
Video direkt:


Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=38
Video direkt:


Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=39
Video direkt:



Update 07.07.2017 Foto der Gondel

https://www.blick.ch/news/wirtschaft/von-der-landiwiese-zum-zuerichhorn-zuerich-bekommt-eine-see-seilbahn-id6949852.html



Siehe Film: http://m.20min.ch/schweiz/zuerich/story/14787143

Samstag, 27. November 2010

Kritische Anmerkungen zum Beschluss des Bezirksrats Bülach

Ich habe in Google noch eine interessante Mitteilung des Gemeindeamts des Kantons Zürich gefunden (http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/Vormundschaf/VC5.html):

Es steht in dieser Mitteilung, wie wir es erlebt haben: Die Befangenheit des Bezirksrats Bülach wo er Aufsichts- und Beschwerdestelle ist.

Zum Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002:
Im Beschluss steht ja, das Frau Dr. Simon vom Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst sich der Meinung der Vormundschaftsbehörde Bülach anschliess, dass ein „vorläufiger“ Obhutsentzug angebracht sei. Mit keinem Wort steht in diesem Punkt oder im ganzen Beschluss, wie man uns das Gutachten verweigerte, auf welches sich das KJPD für diesen Entscheid zugreift. Auch wusste der Bezirksrat, dass ein Staatsanwalt gesagt hat, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Mehr dazu siehe siehe Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte, Gutachten ohne Kenntnis darüber und Vortäuschen einer Namensänderung (letzter Scan).

Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich erst im 2003 nach langem Kämpfen vom Bezirksrat Bülach noch Akten bekam.


Auch schreibt der Bezirksrat Bülach in seinem Beschluss ebenso (siehe scan oben, Punkt 9), dass wir ständig von einer Verhaftung sprechen, um was es sich aber nicht handelte. Meine Kinder und ich haben das nicht aus Laune heraus erfunden, den es steht ganz klar auf den Dokumenten, die wir erhalten haben, „Verhafts-Rapport“ (siehe ). Mündlich hatte man uns erklärt, dass die Polizei nur ein einziges Formular hat (!) und sie deshalb dieses Formular verwendeten. Mehr zum Verhafts-Rapport und zu seinen Auswirkungen siehe dazu Abgestrittene Anwesenheit von Frau Evelyne Pente bei der Verhaftung , Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard und Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach.
Am 29. Dezember 2002 habe ich noch an Herrn Markus Notter, Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, geschrieben betreffend des Verhafts-Rapports. Die Antwort von Frau Dr. Meili zu diesem Punkt:
 
Aus ihrem Schreiben kann abgeleitet werden, dass es für sie wohl kein Problem ist, dass „Verhafts-Rapport“ steht, aber etwas anderes gemeint ist. Wie soll das aber ein normaler Bürger wissen? Wenn ein Bürger ein Dokument mit dem Wort „Verhafts-Rapport“ erhält, dann muss er doch nach Treu und Glaube annehmen, dass eine Behörde wirklich meint, es fand eine Verhaftung statt. Zudem, wenn das Dokument irgendwie weiterverwendet wurde, wer sagt, dass andere Amtsstellen ebenso den Durchblick haben und nicht gleich auf eine Verhaftung schliessen?



Im Weiteren steht im Beschluss (nicht gescannt), dass sich Nachbarn bei der Vormundschaftsbehörde Bülach gemeldet haben und die Polizei darauf bei uns vorbeigekommen ist. Liest man aber das internen Memorandum (siehe Vortäuschen einer Namensänderung), so heisst es ganz klar, dass Frau Esther Zinniker, damals Heimleiterin im Durchgangsheim Florhof, den Besuch der Polizei bei uns verlangte! Und als die Polizei bei uns war, sagten die Polizisten, sie seien wegen der Namensänderung vorbeigekommen (siehe Vortäuschen einer Namensänderung)!


Weiter in diesem Beschluss vom 29. April 2002 (siehe letzter scan auf Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind), dass der Bezirksrat Bülach beanstandete, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen haben und er ignoriert einfach, dass dies das Obergericht gutheissen hat (dazu auch Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten und Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.).

Samstag, 18. September 2010

Sie haben gewonnen!

Am Freitag war ich auf dem Sozialamt. Ich bekomme genau CHF 211.35.- Unterstützung plus die Krankenkassenprämien, den Rest müssen für mich meine Kinder übernehmen. Die Krankenkassenprämien und Abrechnungen gehen alle direkt über das Sozialamt. Falls ich zum Arzt gehen werde, weiss ich nicht, wie viele medizinische Daten dann an das Sozialamt weitergegeben werden. Bis heute wird ja gesagt, dass der Umgang mit meinen medizinischen Kinderakten von der Brüschhalde sowie mit den Akten von der Klinik Hard und auch der Umgang mit den Akten betreffend des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes meiner Kinder absolut korrekt war.
Auf meinen wiederholten Hinweis, dass meine Daten nicht überrein stimmen, fühlt sich niemand zuständig. Einerseits sagt man, ich trage nur den Ehenamen. Anderseits, wenn sie im Computer weiter schauen, kommt Gritti hervor.

Somit ist das Tragen des Namens eines Kinderschänders CHF 211.35.- wert.

Einige meinen auch, ich solle doch eine Therapie machen. Wieso soll ich noch eine Therapie machen, wenn ich doch mit dem Blog gezeigt habe, was Psychiater über mich denken. Z.B. bleiben Dr. Lanz von der Klinik Hard und andere dabei, dass ihre Diagnose stimmt und die Behörden in Bülach und Effretikon nie einen Fehler gemacht haben.

Ich hoffe weiterhin, dass ich nach Hause nach Kanada kann, weil dies kein Leben hier ist.

Am 10. September 2010 hat sich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf sich für das Unrecht an administrativ versorgten Personen entschuldigt. Erstaunt musste ich feststellen, dass Amtsstellen, die mit mir zu tun haben sowie Joseline Pampaluchi, nichts von dieser Entschuldigung wussten oder sich nicht dafür interessierten.

Es wäre aber für eine Amtsstelle wichtig diese Entschuldigung von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Kenntnis zu nehmen, da es noch andere Gruppen gibt, die ähnliches erlebt haben.

Beiträge zu diesem Thema findet man beim Schweizer Fernsehen in der Sendung des Clubs vom 7. September 2010, im TalkTäglich auf Tele Züri vom 13. September 2010 und in der Medienmitteilung des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartement vom 10. September 2010.

Freitag, 6. August 2010

Jürg Gritti und meine Mutter / Psychotests

Jürg Gritti und meine Mutter

Ein altes Foto von Jürg Gritti.

 Diesem Mann hätte ich meine Kinder anvertrauen sollen (siehe dazu Blogeintrag 27. Dezember 2006 und 31.12.2007). Mir wird es heute noch schlecht, wenn ich daran denke, dass ich dem hätte meine Kinder geben sollen.
Als meine Mutter einmal am Telefon gegenüber mir behauptet hat, meine Kinder hätten sie vom Florhof aus angerufen, kamen meine Kinder ans Telefon und fragten sie, warum sie so etwas behaupte. Dabei wurde sie immer widersprüchlicher und versuchte auf eine perfide Art meine Kinder gegeneinander auszuspielen. Meine Mutter ging soweit, dass sie an unserem neuen Wohnort zu einer uns unbekannten Lehrerin (welche sie aber kannte) ging, obwohl meine Kinder nicht im neuen Wohnort zur Schule gingen, und negativ über mich redete. 

Die Schwester meiner Mutter, Alice Zürcher Flück, wohnhaft im Kanton Thurgau, die ebenfalls wie ihre Schwester extrem hinter Jürg Gritti steht, behauptet wie sie, dass Jürg nie ein Kind angefasst, ich alles erfunden und er einen Freispruch erhalten hätte. Daraufhin hatte ich ihr den damaligen Gerichtsbeschluss zugesandt (siehe Eintrag 27. Dezember 2006), in welchem klar hervorgeht, dass Jürg Gritti verurteilt wurde. Dies habe ich alles auf Tonband. Sie kennt auch meinen Blog.


Psychotests

Noch zu zwei Tests, die ich in der Kinderpsychiatrie Brüschhalde machen musste. Mit dem Szondi-Fototest hatte ich grosse Mühe. Bei diesem Test werden dem Probanden Karten mit Fotos von den Gesichtern von Personen vorgelegt. Es wird einem das Foto nur kurz vorgelegt und man musste dann sagen, ob man diese Person sympathisch oder unsympathisch findet. Diesen Test musste ich über mehrere Tage machen. Zuerst weigerte ich mich indem ich sagte, dass ich doch nicht einen Menschen so schnell beurteilen kann, ob er sympathisch oder unsympathisch ist. Ausserdem wisse ich ja nicht ob diese Menschen krank sind, einen Unfall hatten oder eine besondere Lebensgeschichte haben, dass sie so aussehen. Trotzdem musste ich den Test machen. Je länger der Test dauerte hatte ich dann willkürlich Aussagen zur Sympathie gemacht. Dank Google weiss ich heute, dass man bei diesem Psychotest immer „verliert“ bzw. der Test heutzutage sehr umstritten ist.

Beim Rohrschachtest muss man ja dem Psychiater sagen, was man in den Tintenflecken sieht. Ich sagte immer, ich hätte nicht so viel Fantasie. Heute amüsiere ich mich, wenn der Rorschachtest in Filmen parodiert wird.
 Die dunkleren Einschwärzungen stammen von mir und überdecken Notizen des Psychiaters.

Mich würde interessieren ob Pädophile auch so viele Psychotests machen müssen wie die Opfer.

Konsequenterweise müssten all jene Leute, die sagen, dass nie ein Fehler gemacht wurde und alles dem üblichen Verlauf entsprach, ihre Kinder und Enkelkinder, die Opfer eine Gewaltverbrechens wurde, auch so behandeln, wie wir behandelt wurden. Die Details findet man ja in meinem Blog.

Wie ich diese Woche noch festgestellt habe, gehen die meisten Leute davon aus, dass ich noch immer einen Unterhaltsbeitrag bekomme. Dem ist nicht so, wie man anhand des Auszugs aus dem Scheidungsurteil sieht. Ich bekomme auch sonst keine Unterstützungsbeiträge.

Samstag, 10. Juli 2010

Keine Opferentschädigung


Die folgenden Scans zeigen den Brief von mir an Herrn Markus Notter wegen dem Umgang mit meinen medizinischen Akten und meiner Forderung nach einer Opferentschädigung aus den daraus entstandenen Problemen. Am besten ist es meinen Brief selbst zu lesen, anstatt dass ich ihn noch einmal zusammenfasse. Herr Markus Notter war schon seit Jahren über unseren Fall informiert.



(Der als Beilage erwähnte Brief von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon ist in diesem Blogeintrag vom 23. November 2009 vom erfasst).


Als Antwort bekam ich folgendes:

Das Departement der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (Schweiz) schreibt aber nur von der Verweigerung der Akteneinsicht bzw. der Missachtung des Akteneinsichtsrechts, was kein Straftatbestand ist.
Ich hatte aber klar in meinem Brief geschrieben, dass ich aufgrund des Umganges mit meinen Akten und den daraus entstandenen Folgen eine Opferhilfe verlange. Das verweigerte Akteneinsichtrecht ist ja nur ein Teil davon!
Auch schrieb ich vom Vorgehen der Vormundschaftsbehörde  Bülach, aber das Departement der Justiz und des Innern ging nur auf das ein, was von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugegeben wurde. Der Umgang mit meinen medizinischen Akten bzw. die Aktenverweigerung haben negative Auswirkungen, die wir bis heute spüren.

Samstag, 27. März 2010

Help for new start in Canada

Till this day, the civil services and their employees keep the opinion, that their actions were all juristic and morally right, even how they have treated my children. They remain saying that no mistakes were done. This includes that they don’t want to pay pecuniary reparation for the suffered damage.

My suggestion to support me by my departure to Canada, where I was born, for spending my last years humanely, will not be accepted, either. In Switzerland, I will not be given a future.

Till this day, none office of the civil services claims to be responsible and the data chaos, mentioned many times in my blog, still occurs.

I am looking for people which would help me resp. us for a new start in Canada.
I think such a non-professionalism of the civil service, which I experienced here in Switzerland, wouldn’t be possible in Canada.

You can contact me via namensaenderung(at)yahoo(dot)de, while replacing (at) with @ and (dot) with a . (this is a spam protection). Of course I will send to all people or institutions, which could help me the necessary documents or the document which will be desired.

Dienstag, 9. März 2010

Telefongespräch mit Werner Scherrer betreffend Entschuldigung

Die letzte Woche habe ich versucht Werner Scherrer zu erreichen, um ihm mitzuteilen, dass er noch einmal in einem Blogeintrag vorkommen wird. Leider erreichte ich ihn nicht, jedoch rief mich seine Frau zurück an. Sie sagte, dass es ihr egal ist.

Dieser Eintrag bezieht sich auf das Gespräch vom 18. März 2009, welches ich mit Herrn Werner Scherrer, Mitglied der FDP, führte. Ich fragte Werner Scherrer, ob er nach dem letzten Eintrag (2. Januar 2009) eine offizielle Richtigstellung und Entschuldigung gibt. Dies bezieht sich darauf, wie die Vormundschaftsbehörde Bülach und Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon Inhalte aus meinem medizinischen Kindergutachten aus dem Zusammenhang nehmen, einzelne Passagen herausnehmen und nach ihrem Interesse interpretieren.
Ein Beispiel findet man im Blogeintrag vom 20. März 2007, 2. letzter Scan (Den ganzen Brief wird im Eintrag vom 8. Februar 2010 behandelt, ungefähr in der Mitte).

Im Folgenden zwei Ausschnitte aus diesem Gespräch:
Im ersten Ausschnitt hört man, wie Werner Scherrer mit Unwissenheit argumentiert (obwohl ich ihn und anderen regelmässig über neue Einrträge im Blog informiert habe) und er diese Informationen nicht mehr wissen oder sehen darf. Ich beziehe mich aber darauf, was in seiner Amtszeit geschehen ist und was er als Direkthandelnder tat. Im Weiteren geht er nicht davon aus, dass er und die VB Bülach grobe Fehler gemacht hätten. Dazu meinte er nur, dass sie das sonst bösartig gemacht hätten. Im Weiteren weicht Werner Scherrer wieder damit aus, dass er versucht einen Bezug auf die Zwischenzeit seiner Amtszeit bis zum Zeitpunkt des Gespräches herzustellen, obwohl sich meine Frage nicht darauf bezieht. Jetzt auf einmal darf er nichts mehr dazu sagen, aber in der Zeit vor und um 2001, da haben er und die VB Bülach den Datenschutz nie so ernst genommen.
Ich  meinte mit meinem Blog widerlegt zu haben, dass die Vormundschaftsbehörde  Bülach nicht grobe Fehler gemacht hat und ob es mit böser Absicht geschah, kann ich nicht beurteilen.

Im zweiten Ausschnitt schiebt Werner Scherrer der damals aktuellen Besetzung der VB Bülach die Verantwortung zu. Nachdem ich Werner Scherrer sagte, dass die von ihm genannte Person bei der VB Bülach mir schon vorher gesagt hatte, dass die VB Bülach nicht zuständig ist und sich auch nie entschuldigen wird, wechselte er einfach das Gesprächsthema, indem er meinte, wir könnten über Barack Obama sprechen. Ich ging darauf nicht ein, weil ich eine Aussage zu meinem Fall wollte.
Rückblickend gesehen hätte ich Werner Scherrer fragen sollen ob er annehme, dass Herr Obama gutheissen würde, wie man mit den medizinischen Kinderakten von Opfern umgeht. Dies bezweifle ich doch schwer.

Samstag, 20. Februar 2010

Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind

In diesem Blog-Eintrag greife ich noch einmal die Geschehnisse um die Verhaftung/FFE bis hin zum Verfahren meiner Kinder vor Gericht auf. Dabei geht es in diesem Beitrag darum, die Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach anhand von Akten dazulegen.
Eine inhaltliche und chronologische Darstellung der Geschehnisse findet man in den Blogeinträgen vom 28. Januar 2008 (speziell das Memorandum vom 29. November 2000) und 22. August 2007.

Ich wurde ja aufgefordert auf freiwilliger Basis mit dem Ambulatorium und der Klinik Hard, Dr. Lanz, Kontakt aufzunehmen, was ich auch getan habe. (siehe dazu Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008).
Was hätte das Gutachten für einen Sinn gemacht, wenn ja Dr. Lanz sich kaum gegen seinen Auftraggeber gestellt hätte?
Auch glaube auch nicht, wenn ich auf freiwilliger Basis dort hin gegangen wäre, hätte man mir so oder so nicht geglaubt und man hätte mich wegen „Handlungsbedürftigkeit“ dann einfach behalten (solche Erfahrungen habe ich auf anderen Internet-Seiten gelesen).

Am 29. Dezember 2000 schilderte Dr. Lanz von der Klinik Hard Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (Blog-Eintrag vom 31. Dezember 2007, Link zum Scan) das Telefongespräch.
Wie man im Folgenden sieht, bin ich schon vorverurteilt worden, dass ich krank bin.
Nachdem Dr. Lanz festgestellt hat (siehe Eintrag vom 28. Januar 2008, direkter Link zum Scan) hat, dass man dafür keine Rechtsgrundlage hat, ging man wieder darauf zurück, dass meine Kinder nicht in die Schule gegangen sind, (Siehe Eintrag vom 23. September 2007, direkt zum 2. letzten Scan), warum wird aber nicht erwähnt.  Wie man im obigen Scan sieht, hatte Dr. Lanz hatte aber gleich eine Lösung bereit, indem man mich in einen "Erregungszustand" versetzt. Wie man am Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008 sieht, wurde dies auch so gemacht. Dr. Nagel streckte mir den Auszug der Vormundschaftsbehörde Bülach entgegen. Als ich anfing ihn zu lesen, wurde er aggressiv. Ich sagte er solle jetzt einmal ruhig sein, damit ich ihn in Ruhe lesen kann. Daraufhin sagt er, jetzt ist genug mit dem Affentheater und ich könne ihn in der Klinik Hard lesen. Dr. Nagel hatte für mich und meine Kinder schon einen FFE-Formular ausgefüllt mitgenommen. Im gleichen Moment stürmten dann alle Beteiligten in die Wohnung.
Man ist nie zu einer Lösung bereit gewesen. Man hat mir auch einen runden Tisch mit Fachleuten und Vertrauenspersonen verweigert. Und all die Leute, die von aussen kamen und versucht haben für uns zu vermitteln, wurden als instrumentalisiert abgetan. Man sieht ja in den vorherigen Blogs, dass man keine Offenheit, keine Transparenz hat gegenüber uns.


Im Blog-Eintrag vom 22. August 2007 habe ich aufgezeigt, wie meine Kinder durch alle Instanzen alleine gingen. Im Folgenden dazu die wesentlichen Dokumente.

 Man sieht, dass das Bezirksgericht Zürich nicht auf das Begehren eingingen, weil meine Kinder noch nicht 16 Jahre alt waren. Innerhalb von 2 Tagen mussten meine Kinder alleine einen Rekurs einreichen. Dies taten sie auch, wie man am folgenden Brief sieht (nur der Begleitbrief zur Stellungnahme zum  Beschluss der VB Bülach, siehe letzter Eintrag).

Zum Glück kannten sich meine Kinder etwas mit der Gesetzgebung aus und vor allem wussten sie, dass sie sich auf die Kinderrechtskonvention Art. 12.1 und Art. 12.2 berufen konnten. Dies machten sie alles alleine, ohne Hilfe von Frau Pente oder sonst jemandem. Anhand des folgenden E-Mails von Frau Evelyne Pente an Franz Xavier Huber sieht man, dass Evelyne Pente nicht die Interessen meiner Kinder vertrat und sogar den Vorschlag machte den Rekurs zurückzuziehen.  
 Im E-Mail hört es sich zwar freundlich an, doch meine Kinder berichteten, dass sie stark von Frau Evelyne Pente beeinflusst wurden. Da meine Kinder keine Hilfe bekamen, fiel ihnen als erstes nur der Anwalt ein, der meinen älteren Sohn von seiner wissenschaftlichen Organisation kannte. Leider konnten sie ihn in der kurzen Zeit nicht ausfindig machen, hatte ihn aber schon beim Obergericht sicherheitshalber schon einmal angegeben. Da in der Nähe des Heimes Florhofs ein Antiquar/Antiquitätenhändler war, der auch bei einer der Arbeiten meines älteren Sohn half, gab ihnen die Adresse eines Anwaltes.
Wie Evelyne Pente das Gericht anlog, kann man noch hier nachlesen: Eintrag vom 22. November 2008.

Herr Huber von der VB Bülach stellt diese Situation aber so da, als ob der erste Anwalt auf das Mandat verzichtet hätte.
 Dies konnte aber jener gar nicht, weil er keine Kenntnis davon hat. Im Weiteren hielt Herr Huber besonders fest, dass meine Kinder ohne meine Unterschrift dem neuen Anwalt den Auftrag gegeben haben. Ich bin aber froh, dass meine Kinder auch ohne mich Hilfe suchen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in der Klinik Hard.
Im Blog vom 24. Juli 2007/ 22. August 2007 sieht man noch zu unterst, dass das Obergericht Zürich nicht die Meinung vertritt, dass meine Kinder wegen dem fehlenden 16. Geburtstag nicht eine gerichtliche Anhörung verlangen könnten und massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention missachtet wurden.
Im 2. Scan im Blog-Eintrag vom 20. Febuar 2007 sieht man, dass selbst das Obergericht Zürich die widersprüchliche Haltung von Frau Evelyne Pente festgehalten hat. 


Es ist schon ziemlich dreist von Frau Evelyne Pente den Anwalt meiner Kinder so zu täuschen. Dies war sie, indem sie dem Anwalt nichts über den Florhofaustritt sagte und ihn nicht informierte, dass wir keine Unterstützung bekommen werden (siehe Eintrag vom 24. Juli 2007, Link direkt zum 2. Scan). Am vorherigen Link sieht man auch, dass schon am 21. September 2001 entschieden wurde, als fünf Tage zuvor, dass meine Kinder aus dem Heim entlassen werden. Nach dem Heimaustritt meinte Frau Evelyne Pente tatsächlich, dass sie müsste dem Anwalt schreiben, als ob wir nicht kooperativ seien.  (siehe Eintrag vom 17. Februar 2008, Direktlink zum Brief). Es ist interessant, dass sie nicht in Betrachtung zieht, dass wenn etwas meinen älteren Sohn belastet hätte, dies die fehlenden Möbel waren, die man uns zuerst versprochen hatte und uns dann verweigert wurden.
Noch eine Ergänzung zu den Möbel: Hätte ich den Liberationsschein (siehe Eintrag vom 22. August 2007 , fast ganz unten) auf das vorgerückte Datum vom 31.12.2001 bestätigt, hätte ich damit bestätigt, dass Frau Evelyne Pente nicht wusste, dass wir keine Möbel bekommen werden. Ich möchte gerne wissen wie es im Interesse der Kinder ist, wenn man diesen Möbeln verweigert und sie die Hausaufgaben auf dem Boden machen müssen und auf einer dünnen Matte auf dem Boden schlafen müssen.

Noch einmal zum Gerichtsverfahren meiner Kinder, welches sie selbstständig führten. Im folgenden Scan sieht man einen Auszug aus dem Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002.
Wie bereits im Eintrag vom 22. August 2007 / 24. Juli 2007 gezeigt, hat ja das Obergericht Zürich geschrieben, dass massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention verletzt wurden. Festzuhalten ist, dass diese Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention direkt anwendbares Recht sind (Bundesgerichtsentscheid vom 22. Dezember 1997). Doch der Bezirksrat Bülach scheint die massgeblichen Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention nicht akzeptieren zu wollen, den er schreibt ja, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen hätten, obwohl sie nicht prozessfähig seien (damit wird auf das Alter referiert).


Schlussbemerkung
Die Behörden bleiben immer noch dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde und das Datenchaos besteht weiterhin. Zudem wollen die Behörde und die Krankenkasse, dass meine Kinder rückwirkend für finanzielle Beträge aufkommen müssen, für welche sie nicht verantwortlich waren und nie einen Vertrag unterschrieben haben. Nach meiner Ansicht muss Frau Evelyne Pente zur Verantwortung gezogen werden, da sie die Beiständin meiner Kinder war und die Sachen so eingeleitet hat. Sobald ich zu diesem Thema alles schriftlich habe, werde ich dies im Blog veröffentlichen.
Ich möchte noch einmal ganz klar festhalten, dass ich keine Unterstützung jeglicher Art bekomme, nicht einmal für die Ausreise nach Kanada. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn man uns in irgendeiner Form unterstützen könnte, dass wir ausreisen können.

Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?