Mittwoch, 22. August 2007

Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten

Für neue Leser: Es ist wichtig, das man zuerst den letzten Eintrag liest, weil dieser Eintrag ein Nachtrag zu diesem ist. Nachdem meine Kinder aus dem Durchgangsheim Florhof entlassen wurden, wurde der Punkt bezüglich des FFEs gegenstandslos.
Aber die Beistandschaft von Frau Pente und der Obhutsentzug wurden nicht aufgehoben. Meine Kinder gingen durch alle Instanzen alleine, weil ich in der Klinik Hard war und in der ersten Zeit mit ihnen keinen Kontakt haben durfte. Es ist erschreckend, dass man meinen Kindern beim Rekurrieren nicht geholfen hatte, sondern nur sagte, sie sollen nur machen. Bezüglich ihrer Rechten wurden sie nie aufgeklärt und als sie selbst auf die Kinderrechtskonvention beharrten, wurden sie nur ausgelacht.
Das ganze Verfahren lief wie folgt:
Meine Kinder haben gegen die Massnahmen (FFE bzw. Heimeinweisung, Obhutsentzug, Beistandschaft) Beschwerde beim Bezirksgericht Bülach eingereicht. Eigentlich hätten sie bezüglich des FFEs bzw. Heimeinweisung nur beim Bezirksgericht Bülach und gegen den Obhutsentzug und die Beistandschaft Beschwerde beim Bezirksrat Bülach einreichen müssen. Doch meine Kinder waren noch keine Juristen, wie es anscheinend aber das Schweizer Gesetz vorsieht. Sie haben daher eine einzige Beschwerde beim Bezirksgericht Bülach eingereicht. Dieses hat dann aber die Beschwerde nur an den Bezirksrat Bülach weitergeleitet und dieser hat die Beschwerde meiner Kinder an das Bezirksgericht Zürich weitergegeben um zu prüfen, OB die Beschwerde meiner Kinder sich gegen die Heimeinweisung per FFE richtet. Nun ging die Beschwerde meiner Kinder an das Bezirksgericht Zürich.
Bis hier hin: Meine Kinder haben explizit alle Ziffern genannt, gegen die sie Beschwerde einreichten (de facto reichten sie gegen alle Punkte des Beschlusses der VB Bülach). Doch das Bezirksgericht Bülach hielt es nicht für nötig seinen Teil, gegen den sich die Beschwerde meiner Kinder richtet, herauszulesen. Nun, herauszulesen ist das falsche Wort, da ja meine Kinder die Ziffern des Beschlusses genau genannt haben, gegen die sie Beschwerde einreichten. Wenn das Bezirksgericht Bülach eine Beschwerde verlangt, die alleine nur den Punkt betrifft, für den es rechtlich zuständig ist (den FFE bzw. die Heimeinweisung) warum hat das Bezirksgericht Bülach dann nichts gesagt?
Dies zeigt wieder einmal, wie man die rechtliche Unwissenheit von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz schamlos ausnützt. Dieses Vorgehen hat dann nur unnötig Zeit gekostet, wie man gleich lesen wird.
Wieso der Bezirksrat Bülach alles an das Bezirksgericht Zürich weitergeleitet hat und nicht auch an den Bezirksrat Zürich (da ja man gegen den Punkt der Beistandschaft und der Entziehung der elterlichen Obhut beim Bezirksrat Beschwerde einreichen muss) weitergeleitet hat, ist mir bis heute unklar.
Das Bezirksgericht Zürich hat dann die Beschwerde meiner Kinder bezüglich FFE und Entzug des elterlichen Obhut (Achtung: Das Bezirksgericht Zürich erwähnt in seinem Entscheid nur die Punkte des FFEs und des Obhutsentzugs!) abgelehnt, da meine Kinder nach Art. 314a ZGB noch nicht das 16. Lebensjahr (mein älterer Sohn wegen 3 Monaten!) zurückgelegt haben und somit keine gerichtliche Beurteilung verlangen konnten (rein vom ZGB her weiss ich nicht, ob dies nur den FFE bzw. Heimeinweisung betrifft oder auch den Obhutsentzug bzw. ob man gegen den Obhutsentzug durch die Kinder überhaupt eine gerichtliche Beurteilung verlangt werden kann).
Hier zeigt sich ein starkes Defizit der Zürcher Justiz. Das Bezirksgericht Zürich wusste nicht einmal von der UN Kinderrechtskonvention Bescheid, welche nach Artikel 12 besagt, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, in allen sie berührende Angelegenheiten gehört zu werden, entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife. Nicht aber anhand einer sturen Altersgrenze.
Auch hier sei die Frage gestellt, warum nicht der Punkt bezüglich der Beistandschaft (von dem jetzt gar nicht mehr die Rede ist) und der Punkt bezüglich der Entziehung der elterlichen Obhut nicht an den Bezirksrat Zürich weitergeleitet wurde.
Meine Kinder haben gegen diesen Entscheid des Bezirksgerichts Zürich rekurriert, indem sie siech auf den oben genannten Artikel der UN Kinderrechtskonvention bezogen. Dann endlich erkannte das Obergericht Zürich, dass durch das Vorgehen der Vorinstanz die UN Kinderrechtskonvention verletzt wurde. Zu erwähnen ist hier auch noch, dass auf den Gerichtsdokumenten wieder „betreffend Einweisung in das Durchgangsheim Florhof / Entziehung der elterlichen Obhut“ steht, also wieder der Punkt Obhutsentzug, für den das Obergericht Zürich nicht zuständig sein sollte, aber der Bezirksrat.
Wie dem auch sei, das Obergericht Zürich hielt für den folgenden Einzelrichter besonders fest, dass keine Gründe ersichtlich sind, die eine weitere Verzögerung oder gar den Verzicht auf eine Anhörung meiner Kinder rechtfertigen würde!
Das Obergericht Zürich gab daher den Fall in teilweiser Gutheissung an das Bezirksgericht Zürich zurück, welches im nächsten Schritt veranlasste, nach Zivilprozessordnung und nicht wegen der UN Kinderrechtskonvention (!), dass die Vormundschaftsbehörde Bülach meinen Kindern einen Rechtsbeistand zu stellen hat. Natürlich nahm sich die VB Bülach die vollen 20 werkstägige Frist in Anspruch, bis sie den gewünschten Anwalt meiner Kinder bestätigten. Hierbei ist interessant, dass sich die VB Bülach auf Art. 392, Abs. 1 ZGB für die Ernennung des Anwalts bezieht. Dieser Artikel besagt, dass mündigen Personen, die in einer dringenden Angelegenheit durch Krankheit, Abwesendheit oder selbst nicht fähig sind zu handeln, einen Vertreter zugesprochen bekommen. Also plötzlich sind meine Kinder mündig aber zugleich nicht handlungsfähig?
Teils hat die VB Bülach sogar beantragt, die für sie geltenden Fristen zu verlängern, während meine Kinder und ich aber immer fristgerecht Beschwerden einreichen mussten.
Ach ja, ganz still und leise lief beim Bezirksrat Bülach das Verfahren wegen der Beistandschaft weiter!
Der Anwalt meiner Kinder beantragte die Entlassung der Kinder in meine Obhut und dass rasch durch das Gericht eine Befragung stattfinden soll.
Dank den Zeit verzögernden Massnahmen durch die Vormundschaftsbehörde Bülach kam es soweit, dass durch die Entlassung meiner Kinder aus dem Durchgangsheim Florhof das Bezirksgericht Zürich in seinem nächsten Urteil entschied, dass dadurch die Heimeinweisung bzw. der FFE gegenstandslos wurde. Auch ging jetzt auf einmal der verbliebene Punkt bezüglich Obhutsentzug zum Bezirksrat Bülach zurück, der diesen Punkt mit der gleichen Beschwerde wegen der Beistandschaft zusammen bearbeitete!
Als letzten Beschluss bekamen wir denjenigen des Bezirksrates Bülach, der die Punkte Obhutsentzug und Beistandschaft beinhaltete.
Der Bezirksrat Bülach wusste die ganzen Jahre Bescheid, wenn etwas schief lief. Umso erschreckender war für uns, dass der Beschluss so einseitig ausfiel. Der Bezirksrat Bülach befürwortete das Vorgehen der VB Bülach.
Der Bezirksrat Bülach fand es wichtiger in seinem Beschluss zu erwähnen, dass meine Kinder nicht immer ihre Schuhe vor der Haustüre hatten! Er empfand es aber nicht erwähnenswert das Obergericht Zürich bezüglich der UN Kinderrechtskonvention zu zitieren. Auch setzt sich der Bezirksrat Bülach blind über die UN Kinderrechtskonvention weg, indem er schrieb, dass meine beiden minderjährigen Kinder selbst ein Rechtsmittel ergriffen haben, obwohl sie noch nicht prozessfähig seien! Bezüglich der Beistandschaft hatte das Rechtsmittel nur Wirkung, weil ich als Inhaberin der elterlichen Sorge dem zustimmte. Wie man sieht, berücksichtigt die Bülacher Justiz nicht die Rechte von Kindern.
Weitere Beispiele, wie komisch der Bezirksrat Bülach den Inhalt seines Beschlusses wählte:
-Nicht nötig fand er zu erwähnen, dass ich am 10.4.2000 eine Schweigepflichtentbindung beim Schulpsycholigen Rolf Fravi unterzeichnete, damit dieser mir helfen konnte für das Stipendium meines älteren Sohnes. Da aber Herr Rolf Fravi damals nach den Sommerferien nicht mehr für den Schulpsychologischen Dienst in Bülach tätig war, wurde er nicht für unseren Fall bezahlt.
Ich finde es extrem bedenklich, dass sobald jemand kritischer an die Sache ging, dieser nicht bezahlt wird, Frau Evelyne Pente, welche die gleiche Meinung wie die VB Bülach vertrat, aber grosszügig entlohnt wurde.
-Die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes in die Realschule (heute Sek B) anstatt in die Sekundarschule (heute Sek A). In Zürich kam er dann aber in die Sek A und bestand diese absolut problemlos! Mit der Realschule hätte er seine heutige Ausbildung nicht machen können. Herr Fravi wollte auch dies überprüfen.
-Es wurde nirgends erwähnt, dass mein älterer Sohn Preisträger von wissenschaftlichen Wettbewerben ist.
-Wie der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich mehrere Entscheidungen gegen die VB Bülach fällte.
-Den Brief von den Klassenlehrerin meines älteren Sohnes, die bei dem Rauswurf aus dem Durchgangsheim Florhof dabei war, wurde nicht berücksichtigt.
Mit dem oben erwähnren letzten Beschluss des Bezirksrats Bülach (datiert auf den 29.4.2002) bekam ich auch vom Bezirksrat Bèlach den Beistandschaftsbericht von Frau Pente. Wie man im Folgenden sieht, ist die Datierung sehr unterschiedlich.
Das Umschlagsblatt spricht von einem Zeitraum vom 23.4.2001 bis 31.12.2001.
Der im Umschlagsblatt befindende Beistandschaftsbericht von Frau Pente (hier gleich am Anfang) gibt jedoch einen Zeitraum vom 21.5.2001 bis 15.2.2002 an! Dabei noch erwähnenswert ist, dass das Umschlagsblatt von Frau Pente unterschrieben wurde.
Nach dem Memorandum von Herrn Franz Xavier Huber hatte Frau Evelyne Pente das erste Gespräch erst am 10.5.2001! Dies spricht auch gegen die Datierung des Umschlagblattes!

Zum Memorandum: Frau Evelyne Pente war nicht erst im Heim anwesend, sondern auch schon bei meiner Einweisung in die Klinik Hard und der Einweisung meiner Kindern in das Durchgangsheim Florhof. Frau Evelyne Pente streitet dies ab, doch ich habe Franz Xavier Huber von der VB Bülach auf Tonband, auf welchem er bestätigt, dass Frau Evelyne in der Nähe [Haustüre] war.
Ausserdem beinhaltet eine Aktennotiz der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass erst am 22.1.2002 die Vormundschaftsbehörde Bülach überlegte, ob sie die Massnahmen aufheben sollen (d.h. auch die Beistandschaft von Frau Pente). Dies spricht somit auch gegen die Datierung des Umschlagblattes.
An der Sitzung vom 25.2.2002 der Vormundschaftsbehörde Bülach wurden die beiden verbliebenen Punkte, Obhutsentzug und Beistandschaft, rückwirkend aufgehoben. (hier bzw. hier).
Am 18.10.02 bekam ich ein Schreiben von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass ich den „Schlussbericht der Beistandschaft“ (spricht Schlussbericht von Frau Evelyne Pente) per 31.12.01 erhalten habe!
Den Liberationsschein, der auch auf den 31.12.01 datiert ist
hätte ich nach der Meinung der Vormundschaftsbehörde unterschreiben sollen. Dies machte ich natürlich nicht, da die Daten überhaupt nicht stimmen. Aber auch wenn ich der VB Bülach sagte, ich habe den Beistandschaftsbericht (= Schlussbericht von Frau Pente) nicht am 31.12.01 bekommen, behauptet die VB Bülach weiterhin stur, ich hätte diesen auf den 31.12.01 erhalten.
Ich meldete dem Bezirksrat Bülach den Fehler mit den unterschiedlichen Daten, doch dieser meinte zum Schlussbericht von Frau Evelyne Pente nur, im Schlussbericht stehe es dann richtig.
Ich glaube aber kaum, wenn auf dem Umschlagsblatt ein Datum steht und auf diesem sich noch die Unterschrift des Verfassers befindet, dass dann irgendjemand den ganzen Beschluss nach dem Datum absucht und vergleicht!
Wenn dann alles am 31.12.01 abgeschlossen gewesen wäre, was machte dann noch Frau Evelyne Pente im Februar 2002 in unserer Wohnung in Zürich? Haben wir da etwa wieder Gestalten gesehen, dies es nicht gibt (Sarkasmus)?
Im Internet habe ich noch weitere Seiten gefunden, die berichten, wie man in der Schweiz seitens von Behörden Kinder weg nimmt. Leider beinhalten die Seiten keine Dokumente, die dies weiter untermauern würde. Ich denke aber, dass mit Hilfe meiner Dokumente dies gefestigt werden kann, z.B. mit dem Beispiel des Memorandums von Frau Willi und Herrn Werner Scherrer von der Vormundschaftsbehörde Bülach
oder die Kindervermittlungsorganisation „bruggeboge“ (dies ist aber nur ein kurzer Auszug des Prospektes von „bruggeboge“, die jetzt neu „team-werk“ heissen) .



Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich auf Folgendes zurückkommen: Unter anderem wurde mir einmal ein Dokument mit meiner angeblichen Namensänderung überreicht. Unter anderem waren dabei anwesend: Heidi Leibundgut, Brigitte Zolliker, beide von der Vormundschaftsbehörde Bülach.