Montag, 31. Dezember 2007

Wie wenig Verständnis man für ein Opfer hat

Ich stelle ein paar wenige Tonbandaufnahmen ins Internet wegen verschiedenen Gründen: Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.
Der Grund, dass ich meine Mutter angerufen habe, ist, dass ich wissen wollte, wer sie informiert hat, dass ich in der Klinik Hard und meine Kinder im Kinderheim Florhof waren. Ich wollte dies wissen, da meine Mutter immer behauptete, meine Kinder hätten sie aus dem Kinderheim heraus angerufen. Mit diversen Aufnahmen kann ich beweisen, dass dies nicht stimmt.
Von meiner Familie bekam ich auch immer wieder widersprüchliche Aussagen bezüglich den angeblichen Anrufen meiner Kinder. Diese Aussagen werde ich aber zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.
Einerseits wurde mir und meinen Kindern von der Verwandtschaft, Sozialarbeitern und Co. immer massive Vorwurf gemacht, ich hätte meine Kinder negativ gegen die Grosseltern beeinflusst, z.B. dass meine Geschichte meine Kinder nichts angehe. Auch verstanden diese Leute nicht, dass ich den Kontakt zwischen meinen Kindern und ihren Grosseltern verhinderte, obwohl diese Leute genau meine Geschichte kannten. Gegen die Leute, die Kontakt zwischen meinen Kindern und ihren Grosseltern verlangten, empfinde ich tiefen Ekel für ihr Unverständnis. Ich hatte meine Kinder früh aufgeklärt, nur so konnte ich sie schützen.
Dann, obwohl meine Kinder nie Kontakt zu ihren Grosseltern hatten, wird behauptet, sie hätten diese angerufen.
Eine Version war, dass ein sogenannter Wolfgang aus Berlin das Telefon der Grosseltern abgenommen hat, als meine Kinder bei diesen angerufen haben. Aber zugleich wollten sie nicht, dass ich mit diesem Wolfgang Kontakt aufnehme und selbst frage.
Daher bin ich froh, dass ich diese Aufnahmen gemacht habe. Bei meinen Anrufen, als ich die Telefonnummer dieses Wolfgangs haben wollte, versuchte ich meiner Mutter und meiner Familie zum x-ten Mal klar zu machen, dass mich der Gritti mich vergewaltigt hatte. Meine Mutter und Familie stritt aber immer alles ab. Mein ganzes Leben lang hatte ich vor dem Gritti Angst, aber jetzt ging es um meine Kinder. Ich lasse nicht zu, dass ihnen was unterstellt wird, was sie nicht getan haben. Als ich dann einmal den Gritti am Telefon hatte, fragte ich ihn nach der Telefonnummer dieses Wolfgangs aus Berlin. Auch er verweigerte mir diese und kam zuckersüss (als ob wir gute Freunde wären oder ich ein Kind sei) mit der Aussage, dass er mich so nicht kenne. Anschliessend kam er mit dem Spruch, ich würde alle belästigen.
Dabei war es meine Familie, die überall herumtelefonierte und sagten, meine Kinder hätten angerufen.
Ein weiterer Grund für die Veröffentlichung ist, dass die Psychiater und Co. mir nie geglaubt haben, als ich denen meine Geschichte erzählte und weil diese immer meinten, meine Mutter hätte mich so gerne oder ich müsse verzeihen oder verstehen, dass der Gritti krank ist. Der meistgehörte Satz von diesen war, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum ich nicht den Namen des Grittis tragen möchte (obwohl ich dies mehrfach erklärt habe).
Ein Beispiel: Ich wurde aufgefordert mit der Klinik Hard Kontakt aufzunehmen. Dies tat ich dann auch und anschliessend schrieb Herr Dr. M. Lanz, ärztlicher Direktor der Klinik Hard, and die Vormundschaftsbehörde Bülach an Herrn Huber am 29. Dezember 2000 seine Meinung zu dem einen Telefongespräch, dass ich mit ihm, Herrn Dr. M. Lanz, geführt habe. Man sieht, dass Herr Dr. M. Lanz schon im vorne herein an meinen Aussagen zweifelt, ohne jedoch etwas überprüft zu haben. Weitere Unterlagen von der Klinik Hard werde ich später ins Internet stellen. (Wie immer: Auf Bild klicken um zu vergrössern)

Die folgenden Texte sind Teilauszüge von Gesprächen, die gut verständlich sind. Link zum Herunterladen ist ganz unten.

Auf der ersten Tonbandaufnahme hört man wie meine Mutter, als ich  bei ihr in Dietlikon war, alles abstreitet, dass der Jürg Gritti mich vergewaltige. Dabei erwähne ich noch, dass Jürg Gritti noch wegen einem anderen Fall verhaftet worden ist.
Auf der zweiten Tonbandaufnahme streitet meine Mutter wieder alle Vergewaltigungen von Jürg Gritti ab. Auf die Frage, warum Jürg Gritti dann in Haft war, sagte meine Mutter, ich sei der Grund gewesen (das ganze Leben lang musste ich dies mir von der Verwandtschaft anhören lassen, dass ich die Familie zerstört hätte).
Auf der dritten Tonbandaufnahme (Aufnahme von einem direkten Gespräch auf der Polizei zwischen meiner Mutter und mir, da man mir sagte, ich sollte mit meiner Mutter direkt reden und nicht immer am Telefon) stritt meine Mutter wieder alles ab und all die Dokumente, die ich ihr gegeben habe, hatte sie fortlaufend zerrissen. Während diesem Gespräch habe ich offen, d.h. dass sie dies gesehen hat, das Tonbandgerät laufen gelassen. Als meine Mutter von mir genug hatte, wollte sie gegen mich eine Strafanzeige machen. Ich sagte ihr, dass dies kein Problem für mich sei und wir sind dann auf die Polizei gegangen. In dem ganzen Stress habe ich vergessen das Tonbandgerät auszuschalten, dass ich dann während der restlichen Zeit in meiner Tasche hatte. Bei diesem Gespräch bei der Polizei erzählt meine Mutter, (Kurzfassung) dass ihr Mann Jürg Gritti in Effretikon gearbeitet hat, sie im Spital gewesen sei und er ihr etwas bringen wollte. Auf dem Weg von Illnau nach Effretikon mit dem Velo hat er das gewisse Etwas verloren. Daher hat er zwei Mädchen gefragt, die dann aber davon liefen. Dann fragte er zwei Buben…(Lücke). Die Mädchen sagten dann, der Mann habe sie a…, dann wurde der Mann (mein Mann) abgepackt und er konnte auch nicht weiter. Nachher hiess es dann, er habe sie (die Mädchen) vergewaltigt. (Hier sagt ja meine Mutter selbst, dass Jürg Gritti nicht wegen mir verhaftet wurde! Ich kam erst in Spiel, als Gritti schon verhaftet wurde und die Polizisten mit Gritti nach Hause kamen. Siehe dazu auch diesen älteren post von mir.
Auf der vierten Tonbandaufnahme: Diese Aufnahme ist ein Beispiel, wie man mit meinen Kindern geredet hat. Als ich meine Mutter anrief, nahm meine Halbschwester Regula den Hörer ab, die mit einem Kantonspolizisten verheiratet ist, und ich versuchte mit ihr nochmals ein klärendes Gespräch zu führen. Sie wollte aber unbedingt mit dem älteren Sohn reden. Sie sagte dann zu meinem Sohn, dass er und sein Bruder keinen Kontakt zu den Grosseltern haben, könne er mir verdanken.
Auf der fünften Tonbandaufnahme: In diesem Gespräch sagt Regula, wie es auch viele andere Verwandte taten, zu meinem älteren Sohn, dass die Grossmutter von zwei Typen in Kanada vergewaltigt wurde und ich daraus entstanden bin. (Dies hörte ich mein ganze Leben lang. Von Kanada habe ich aber andere Informationen!).
Auf der sechsten Tonbandaufnahme: Regula sagt zu meinem Sohn, meine Mutter hätte eine Anzeige gemacht gegen diese Typen.
Auf der siebten Tonbandaufnahme: Ich wollte die Telefonnummer von diesem Wolfgang aus Berlin erfahren. Ich rief meine Mutter an, doch Jürg Gritti nahm den Hörer ab. Ich wollte meine Mutter haben, sie war nicht da. Dann sagte ich Jürg Gritti einmal klar und deutlich, was er mir angetan hatte. Sogar das 5-Jährige Mädchen aus Wald ZH stritt er ab, vergewaltigt zu haben.
Tonbandaufnahme acht und neun kommentiere ich zu diesem Zeitpunkt nicht weiter.

Anleitung zum Herunterladen:
Für die jeweilige Aufnahme auf den jeweiligen Link klicken.

Tonbandaufnahme 01
Tonbandaufnahme 02
Tonbandaufnahme 03
Tonbandaufnahme 04
Tonbandaufnahme 05
Tonbandaufnahme 06
Tonbandaufnahme 07
Tonbandaufnahme 08
Tonbandaufnahme 09 


Je nach Browser muss dies nochmals bestätigt werden.

Je nach dem was gewählt wurde beim vorherigen Fenster, muss auf dem PC der Speicherort aufgesucht werden und die Datei geöffnet werden.


Freitag, 19. Oktober 2007

Vortäuschen einer Namensänderung

Am 18. April 2001 war ich gerade am Telefon mit einem Beamten des Schulamts, als wie verrückt an der Wohnungstüre geläutet und gepoltert wurde. Selbst der Gesprächspartner am Telefon erschrak und fragte was los sei. Ich sagte ich wisse es auch nicht und gehe schnell schauen. Ich schaute durch das Guckloch und sah dabei zwei Polizisten. Ich ging zurück zum Telefon und sagte es seien zwei Polizisten und fragte, ob sie von ihm kämen. Dies verneinte er und ich legte den Hörer für den Moment auf die Seite.
Ich öffnete die Türe, begrüsste die Polizisten der Stadtpolizei Bülach und fragte, was los sei. Diese erklärten mir dann, meine Namensänderung sei durch. Ich sagte, davon wisse ich nichts, geschweige habe ich was Schriftliches bekommen. Ausserdem fragte ich, seit wann die Polizei so etwas überbringe. Die Polizisten streckten mir dann Computerausdrucke entgegen.
(Ich habe zwei Registrierungsnummern sowie meinen Namen eingeschwärzt).
Als ich diesen Zettel so sah, sagte ich, dass ich daran nichts von einer Namensänderung sehe und ich schon etliche Dokumente gesehen habe, die dann auch mit Stempeln und Unterschriften versehen waren und einen richtigen Briefkopf haben und solche Dokumente eingeschrieben per Post kommen. Als Antwort bekam ich gang plump, sie seien gerade in der Nähe gewesen.
Darauf erwiderte ich, die Polizisten sollen doch mir zeigen, wo was von einer Namensänderung steht. Darauf hin strich mir ein Polizist die Stelle an, wo „Flück“ stand. Ich sagte aber, dass es sich bei diesem „Flück“ um den Namen meiner Mutter handelt und nicht um eine Namensänderung von mir! Zudem sei sie eine verheiratete „Gritti“! Ich versuchte dem Polizisten zum x-ten Mal zu erklären, dass ich in Kanada als „Flück“ geboren wurde und im Mai 1968 eine Namensänderung bekommen habe und im Oktober selben Jahres Jürg Gritti wegen Vergewaltigung an Kindern verhaftet wurde.
Die Polizisten drängten mich ein paar Schritte zurück. Dabei hörte ich, wie die Hauseingangstüre geöffnet oder geschlossen wurde. Dann ging ich wieder ein paar Schritte nach vorne und sah, wie zwei Frauen am Briefkasten standen. Da ich nur die Beine der beiden Frauen sah, fragte ich die Polizisten, ob diese beiden Frauen zu ihnen gehören. Dies verneinten diese. Im Weiteren führte ich mit den beiden Polizisten noch eine längere Diskussion wegen der angeblichen Namensänderung, da die Polizisten von ihren sehr unplausiblen Argumenten nicht loslassen wollten. Da ich ihnen nicht glaubte, sagte ich ihnen, ich gehe nachher auf die Einwohnerkontrolle und lasse dies überprüfen, auf was ich von den Polizisten ziemlich blöd angeschaut wurde.
Zwischendurch ist noch eine Nachbarin durch die Haustüre hineingekommen, die mich dann später fragte, wieso sich zwei Frauen bei den Treppen zum Keller versteckten.
Als die beiden Polizisten dann gingen, habe ich aus dem Küchenfenster geschaut und gesehen, dass die beiden Frauen mit den Polizisten zusammen weggingen. Mein jüngerer Sohn hatte unterdessen aus versehen das Telefon aufgelegt. Ich habe dann dem Beamten des Schulamts zurück gerufen und ihm erzählt was los war.
Was ich noch erwähnen will: Damit die Polizisten überhaupt an meiner Wohnungstüre läuten konnten, mussten sie ja zuerst im Haus sein. Dies geschah, indem sie zuerst bei jemand anderem geläutet haben müssen. Und dies bei einer Namensänderung…

An Nachmittag desselben Tages ging ich auf das Einwohneramt. Diese wussten nichts von einer Namensänderung. Die Beamtin, die ich gefragt habe, notierte mir ihren Namen, wie man sieht, auf den Ausdruck, damit ich später noch wusste, bei wem ich war.
Darauf hin ging ich auf den Polizeiposten. Leider waren die beiden Polizisten nicht anwesend. Ich sagte dann einem anwesenden Polizisten, ich habe schon herausgefunden, dass diese beiden Polizisten mehr als gelogen haben.
Zu einem späteren Zeitpunkt versuchte ich bei der Vormundschaftsbehörde Bülach einen Termin zu bekommen, um zu fragen, was dies sollte. Ich bekam natürlich keinen Termin. Auch telefonisch konnte ich Heidi Leibundgut und Brigitte Zolliker nicht erreichen. Auf das fragte ich den Bezirksrat Bülach und Co., ob sie mir helfen würden diese beiden Frauen zu einem Termin zu bewegen. Irgendeiner sagte mir dann, ich müsse dies mit denen schon selbst ausmachen, sonst halt noch denen Zuhause anrufen, wenn ich sie nie im Büro erreiche.
Dies habe ich dann auch gemacht. Als ich dann Heidi Leibundgut dann endlich einmal telefonisch erreichte, sagte sie mir, sie hätte das Recht auf meine Fragen keine Antwort zu geben. Auch ging sie mir in diesem Gespräch nie auf diesen Tag ein. Sie sagte nur sich wiederholend, sie habe das Recht nicht auf meine Fragen zu antworten.
Sobald ich Brigitte Zolliker anrief, schickte sie jeweils nur ihren Ehemann an das Telefon.
Ich finde es ziemlich peinlich, wenn Beamtinnen nicht einmal selbst Stellung nehmen können.
Den wahren Hintergrund der Aktion mit den beiden Polizisten wurde mir erst im März 2003 bekannt, als ich mit grossem Kampf noch einmal ein paar Akten bekam. Im Folgenden zwei Akten.
Einen Teil habe ich eingeschwärzt, zu dem ich Fragen habe, jedoch keine Antworten erhalte.

Zum Inhalt:
Ich wusste nicht, dass sich meine Kinder bei irgend einem Nachbarn an oder abmelden mussten, wenn sie das Haus verliessen. Auch geben die Polizisten in diesem Ausrückbericht zu, dass zwei Mitglieder von der Vormundschaftsbehörde Bülach anwesend waren!
Selbst die Begründung, dass man meinen Sohn schon lange nicht gesehen habe ist eine Begründung nur für die Polizeiakte.
Der wahre Grund war, dass Frau Esther Zinniker (damals Heimleiterin im Kinderheim Florhof, seit 2003 Leiterin der Stiftung Schloss Regensberg) eine Besuch durch die Polizei verlangte!

Und da wundern sich gewisse Beamte, dass man kein Vertrauen zu ihnen mehr hat.

Am Ende noch ein Beispiel, wie die Beamten der Vormundschaftsbehörde Bülach mit Personen umgingen, die von aussen kamen.
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich schrieb als Antwort auf diesen Brief unter anderem, dass sie (der Datenschutzbeauftragte) unseren Fall bestens kenne.
Zum Brief an den Datenschutzbeauftragten:
Ein normaler Mensch nimmt ja an, wenn er „medizinischen Bericht“ liest, dass sich die begutachtete Person und der untersuchende Arzt persönlich getroffen haben. Doch damit liegt man hier ziemlich falsch. Frau Dr. Simon hat meine Kinder nie gesehen. Auf diese Geschichte werde ich ein anderes Mal eingehen.


Sonntag, 23. September 2007

Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach)

Den folgenden Brief habe ich gekürzt, da es sonst zum jetzigen Zeitpunkt umfangreich geworden wäre, wenn ich auf die gekürzten Stellen auch noch eingegangen wäre. Ich finde es dreist wie man stark man auf eine Aussage beharren kann, obwohl verschiedene Akten das absolute Gegenteil beweisen. Diesen Brief bekam der Bezirksrat Bülach von der Vormundschaftsbehörde Bülach, Werner Scherrer und M. Willi, weil ich beim Bezirksrat Bülach im 2000 eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Vormundschaftsbehörde Bülach eingereicht hatte.
Als erstes behauptet Werner Scherrer, dass das Scheidungsurteil der Vormundschaftsbehörde Bülach nicht bekannt gewesen sei. Dabei hat aber das Bezirksgericht Bülach 1997 bei meiner Scheidung eine Aktenkopie an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt wie der folgende Auszug zeigt, und zwar am 28. Oktober 1997!
Sogar der Protokollauszug eines Protokolls der Vormundschaftsbehörde Bülach zeigt, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach von der Scheidung wusste!
Noch dreister wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach, als sie im Brief behauptet, sie hätte keine Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten. Mit dem Brief vom 29. November 1996 hatte aber die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon „diverse Akten“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt!
Ausserdem hatte ja die Vormundschaftsbehörde Bülach seinerzeit den Brief der VB Illnau-Effretikon vom 29. November 1996 samt der Akte 15/3 an das Bezirksgericht Bülach betreffend der Scheidung geschickt. (siehe hier)
Sogar in einer Aktennotiz (nicht Protokoll!), geschrieben von Herrn D. Weber von der VB Bülach am 28.11.1997, zu einem Gespräch, schreibt D. Weber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon (Hr. Siebert) hat.

Wie der folgende Brief vom 18. Dezember 1997 zeigt, hat selbst die Vormundschaftsbehörde Bülach mir Akten (aber nicht vollständig) von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugesandt, die sie von dieser erhalten hat.
Wie man im folgenden Brief vom 11. September 1997 von Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach) sieht, hat Frau Karin Wider sogar Akten von Illnau-Effretikon „aus versehen“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt, statt zurück an die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon!

Selbst im Jahre 2000 schrieb die Vormundschaftsbehörde Bülach mir noch, dass ich die Akten der VB Illnau-Effretikon, welche die Vormundschaftsbehörde Bülach erhalten hatte, mir die VB Bülach schon zugestellt hatte (Achtung, diese Akten haben nichts mit den in den Beilagen genannten Akten zu tun!).
Was aber diesem Brief vorangegangen war und was dieser Brief eigentlich beinhalten sollte:
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
Zurück zum ursprünglichen Brief: Als ich bei Herrn Huber wegen einem Stipendium für meinen älteren Sohn nachfragte, sagte mir Herr Franz Xavier Huber nur „man könne mal schauen“. Ich hackte nach und fragte, wann dies sein soll. Er meinte aber nur „es reiche noch, wenn es soweit ist“, d.h. wenn mein Sohn dann schon auf dem Gymnasium ist. Da ich nicht wusste, an wen ich mich wegen einem Stipendium wenden musste mir dies auch nicht gesagt wurde (!), wandte ich mich telefonisch an den Schulpsychologischen Dienst von Bülach und erhoffte mir dort Hilfe für das Stipendium für meinen Sohn sowie für die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes. Die Sekretärin verband mich dann mit Herrn Fravi. Daraufhin hatten Herr Fravi, die Lehrer meines älteren Sohnes, mein Sohn und ich ein Gespräch, dass im März 2000 statt fand.
Bei einem weiteren Treffen mit Herrn Fravi am 10. April 2000 beim Schulpsychologischen Dienst entband ich ihn von der Schweigepflicht. Erst an diesem Tag erfuhr ich dann auch, dass Herr Fravi nicht mehr beim Schulpsychologischen Dienst arbeiten wird, er sich aber um einen Auftrag für unseren Fall bemüht. Auch wurde mir von allen Seiten signalisiert, dass der neue Schulpsychologe, Herr Rüegg, unseren Fall nicht übernehmen werde. Als ich dann 2003 zu all meinen Akten kam, nahm ich mit Herrn Rüegg telefonisch Kontakt auf und fragte ihn, ob er den Fall vor den Sommerferien übernommen hätte. Er verneinte dies und er sagte, er habe keinen Auftrag bekommen.
Mit diesem Brief sicht man noch, dass Franz Xavier Huber Herrn Fravi nie bezahlen wollte.

Was ich noch am Schluss erwähnen will: Auf vielen Amtsstellen geht man davon aus, dass ich eine IV-Rente bekomme. Ich bekomme aber keine.

Mittwoch, 22. August 2007

Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten

Für neue Leser: Es ist wichtig, das man zuerst den letzten Eintrag liest, weil dieser Eintrag ein Nachtrag zu diesem ist. Nachdem meine Kinder aus dem Durchgangsheim Florhof entlassen wurden, wurde der Punkt bezüglich des FFEs gegenstandslos.
Aber die Beistandschaft von Frau Pente und der Obhutsentzug wurden nicht aufgehoben. Meine Kinder gingen durch alle Instanzen alleine, weil ich in der Klinik Hard war und in der ersten Zeit mit ihnen keinen Kontakt haben durfte. Es ist erschreckend, dass man meinen Kindern beim Rekurrieren nicht geholfen hatte, sondern nur sagte, sie sollen nur machen. Bezüglich ihrer Rechten wurden sie nie aufgeklärt und als sie selbst auf die Kinderrechtskonvention beharrten, wurden sie nur ausgelacht.
Das ganze Verfahren lief wie folgt:
Meine Kinder haben gegen die Massnahmen (FFE bzw. Heimeinweisung, Obhutsentzug, Beistandschaft) Beschwerde beim Bezirksgericht Bülach eingereicht. Eigentlich hätten sie bezüglich des FFEs bzw. Heimeinweisung nur beim Bezirksgericht Bülach und gegen den Obhutsentzug und die Beistandschaft Beschwerde beim Bezirksrat Bülach einreichen müssen. Doch meine Kinder waren noch keine Juristen, wie es anscheinend aber das Schweizer Gesetz vorsieht. Sie haben daher eine einzige Beschwerde beim Bezirksgericht Bülach eingereicht. Dieses hat dann aber die Beschwerde nur an den Bezirksrat Bülach weitergeleitet und dieser hat die Beschwerde meiner Kinder an das Bezirksgericht Zürich weitergegeben um zu prüfen, OB die Beschwerde meiner Kinder sich gegen die Heimeinweisung per FFE richtet. Nun ging die Beschwerde meiner Kinder an das Bezirksgericht Zürich.
Bis hier hin: Meine Kinder haben explizit alle Ziffern genannt, gegen die sie Beschwerde einreichten (de facto reichten sie gegen alle Punkte des Beschlusses der VB Bülach). Doch das Bezirksgericht Bülach hielt es nicht für nötig seinen Teil, gegen den sich die Beschwerde meiner Kinder richtet, herauszulesen. Nun, herauszulesen ist das falsche Wort, da ja meine Kinder die Ziffern des Beschlusses genau genannt haben, gegen die sie Beschwerde einreichten. Wenn das Bezirksgericht Bülach eine Beschwerde verlangt, die alleine nur den Punkt betrifft, für den es rechtlich zuständig ist (den FFE bzw. die Heimeinweisung) warum hat das Bezirksgericht Bülach dann nichts gesagt?
Dies zeigt wieder einmal, wie man die rechtliche Unwissenheit von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz schamlos ausnützt. Dieses Vorgehen hat dann nur unnötig Zeit gekostet, wie man gleich lesen wird.
Wieso der Bezirksrat Bülach alles an das Bezirksgericht Zürich weitergeleitet hat und nicht auch an den Bezirksrat Zürich (da ja man gegen den Punkt der Beistandschaft und der Entziehung der elterlichen Obhut beim Bezirksrat Beschwerde einreichen muss) weitergeleitet hat, ist mir bis heute unklar.
Das Bezirksgericht Zürich hat dann die Beschwerde meiner Kinder bezüglich FFE und Entzug des elterlichen Obhut (Achtung: Das Bezirksgericht Zürich erwähnt in seinem Entscheid nur die Punkte des FFEs und des Obhutsentzugs!) abgelehnt, da meine Kinder nach Art. 314a ZGB noch nicht das 16. Lebensjahr (mein älterer Sohn wegen 3 Monaten!) zurückgelegt haben und somit keine gerichtliche Beurteilung verlangen konnten (rein vom ZGB her weiss ich nicht, ob dies nur den FFE bzw. Heimeinweisung betrifft oder auch den Obhutsentzug bzw. ob man gegen den Obhutsentzug durch die Kinder überhaupt eine gerichtliche Beurteilung verlangt werden kann).
Hier zeigt sich ein starkes Defizit der Zürcher Justiz. Das Bezirksgericht Zürich wusste nicht einmal von der UN Kinderrechtskonvention Bescheid, welche nach Artikel 12 besagt, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, in allen sie berührende Angelegenheiten gehört zu werden, entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife. Nicht aber anhand einer sturen Altersgrenze.
Auch hier sei die Frage gestellt, warum nicht der Punkt bezüglich der Beistandschaft (von dem jetzt gar nicht mehr die Rede ist) und der Punkt bezüglich der Entziehung der elterlichen Obhut nicht an den Bezirksrat Zürich weitergeleitet wurde.
Meine Kinder haben gegen diesen Entscheid des Bezirksgerichts Zürich rekurriert, indem sie siech auf den oben genannten Artikel der UN Kinderrechtskonvention bezogen. Dann endlich erkannte das Obergericht Zürich, dass durch das Vorgehen der Vorinstanz die UN Kinderrechtskonvention verletzt wurde. Zu erwähnen ist hier auch noch, dass auf den Gerichtsdokumenten wieder „betreffend Einweisung in das Durchgangsheim Florhof / Entziehung der elterlichen Obhut“ steht, also wieder der Punkt Obhutsentzug, für den das Obergericht Zürich nicht zuständig sein sollte, aber der Bezirksrat.
Wie dem auch sei, das Obergericht Zürich hielt für den folgenden Einzelrichter besonders fest, dass keine Gründe ersichtlich sind, die eine weitere Verzögerung oder gar den Verzicht auf eine Anhörung meiner Kinder rechtfertigen würde!
Das Obergericht Zürich gab daher den Fall in teilweiser Gutheissung an das Bezirksgericht Zürich zurück, welches im nächsten Schritt veranlasste, nach Zivilprozessordnung und nicht wegen der UN Kinderrechtskonvention (!), dass die Vormundschaftsbehörde Bülach meinen Kindern einen Rechtsbeistand zu stellen hat. Natürlich nahm sich die VB Bülach die vollen 20 werkstägige Frist in Anspruch, bis sie den gewünschten Anwalt meiner Kinder bestätigten. Hierbei ist interessant, dass sich die VB Bülach auf Art. 392, Abs. 1 ZGB für die Ernennung des Anwalts bezieht. Dieser Artikel besagt, dass mündigen Personen, die in einer dringenden Angelegenheit durch Krankheit, Abwesendheit oder selbst nicht fähig sind zu handeln, einen Vertreter zugesprochen bekommen. Also plötzlich sind meine Kinder mündig aber zugleich nicht handlungsfähig?
Teils hat die VB Bülach sogar beantragt, die für sie geltenden Fristen zu verlängern, während meine Kinder und ich aber immer fristgerecht Beschwerden einreichen mussten.
Ach ja, ganz still und leise lief beim Bezirksrat Bülach das Verfahren wegen der Beistandschaft weiter!
Der Anwalt meiner Kinder beantragte die Entlassung der Kinder in meine Obhut und dass rasch durch das Gericht eine Befragung stattfinden soll.
Dank den Zeit verzögernden Massnahmen durch die Vormundschaftsbehörde Bülach kam es soweit, dass durch die Entlassung meiner Kinder aus dem Durchgangsheim Florhof das Bezirksgericht Zürich in seinem nächsten Urteil entschied, dass dadurch die Heimeinweisung bzw. der FFE gegenstandslos wurde. Auch ging jetzt auf einmal der verbliebene Punkt bezüglich Obhutsentzug zum Bezirksrat Bülach zurück, der diesen Punkt mit der gleichen Beschwerde wegen der Beistandschaft zusammen bearbeitete!
Als letzten Beschluss bekamen wir denjenigen des Bezirksrates Bülach, der die Punkte Obhutsentzug und Beistandschaft beinhaltete.
Der Bezirksrat Bülach wusste die ganzen Jahre Bescheid, wenn etwas schief lief. Umso erschreckender war für uns, dass der Beschluss so einseitig ausfiel. Der Bezirksrat Bülach befürwortete das Vorgehen der VB Bülach.
Der Bezirksrat Bülach fand es wichtiger in seinem Beschluss zu erwähnen, dass meine Kinder nicht immer ihre Schuhe vor der Haustüre hatten! Er empfand es aber nicht erwähnenswert das Obergericht Zürich bezüglich der UN Kinderrechtskonvention zu zitieren. Auch setzt sich der Bezirksrat Bülach blind über die UN Kinderrechtskonvention weg, indem er schrieb, dass meine beiden minderjährigen Kinder selbst ein Rechtsmittel ergriffen haben, obwohl sie noch nicht prozessfähig seien! Bezüglich der Beistandschaft hatte das Rechtsmittel nur Wirkung, weil ich als Inhaberin der elterlichen Sorge dem zustimmte. Wie man sieht, berücksichtigt die Bülacher Justiz nicht die Rechte von Kindern.
Weitere Beispiele, wie komisch der Bezirksrat Bülach den Inhalt seines Beschlusses wählte:
-Nicht nötig fand er zu erwähnen, dass ich am 10.4.2000 eine Schweigepflichtentbindung beim Schulpsycholigen Rolf Fravi unterzeichnete, damit dieser mir helfen konnte für das Stipendium meines älteren Sohnes. Da aber Herr Rolf Fravi damals nach den Sommerferien nicht mehr für den Schulpsychologischen Dienst in Bülach tätig war, wurde er nicht für unseren Fall bezahlt.
Ich finde es extrem bedenklich, dass sobald jemand kritischer an die Sache ging, dieser nicht bezahlt wird, Frau Evelyne Pente, welche die gleiche Meinung wie die VB Bülach vertrat, aber grosszügig entlohnt wurde.
-Die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes in die Realschule (heute Sek B) anstatt in die Sekundarschule (heute Sek A). In Zürich kam er dann aber in die Sek A und bestand diese absolut problemlos! Mit der Realschule hätte er seine heutige Ausbildung nicht machen können. Herr Fravi wollte auch dies überprüfen.
-Es wurde nirgends erwähnt, dass mein älterer Sohn Preisträger von wissenschaftlichen Wettbewerben ist.
-Wie der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich mehrere Entscheidungen gegen die VB Bülach fällte.
-Den Brief von den Klassenlehrerin meines älteren Sohnes, die bei dem Rauswurf aus dem Durchgangsheim Florhof dabei war, wurde nicht berücksichtigt.
Mit dem oben erwähnren letzten Beschluss des Bezirksrats Bülach (datiert auf den 29.4.2002) bekam ich auch vom Bezirksrat Bèlach den Beistandschaftsbericht von Frau Pente. Wie man im Folgenden sieht, ist die Datierung sehr unterschiedlich.
Das Umschlagsblatt spricht von einem Zeitraum vom 23.4.2001 bis 31.12.2001.
Der im Umschlagsblatt befindende Beistandschaftsbericht von Frau Pente (hier gleich am Anfang) gibt jedoch einen Zeitraum vom 21.5.2001 bis 15.2.2002 an! Dabei noch erwähnenswert ist, dass das Umschlagsblatt von Frau Pente unterschrieben wurde.
Nach dem Memorandum von Herrn Franz Xavier Huber hatte Frau Evelyne Pente das erste Gespräch erst am 10.5.2001! Dies spricht auch gegen die Datierung des Umschlagblattes!

Zum Memorandum: Frau Evelyne Pente war nicht erst im Heim anwesend, sondern auch schon bei meiner Einweisung in die Klinik Hard und der Einweisung meiner Kindern in das Durchgangsheim Florhof. Frau Evelyne Pente streitet dies ab, doch ich habe Franz Xavier Huber von der VB Bülach auf Tonband, auf welchem er bestätigt, dass Frau Evelyne in der Nähe [Haustüre] war.
Ausserdem beinhaltet eine Aktennotiz der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass erst am 22.1.2002 die Vormundschaftsbehörde Bülach überlegte, ob sie die Massnahmen aufheben sollen (d.h. auch die Beistandschaft von Frau Pente). Dies spricht somit auch gegen die Datierung des Umschlagblattes.
An der Sitzung vom 25.2.2002 der Vormundschaftsbehörde Bülach wurden die beiden verbliebenen Punkte, Obhutsentzug und Beistandschaft, rückwirkend aufgehoben. (hier bzw. hier).
Am 18.10.02 bekam ich ein Schreiben von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass ich den „Schlussbericht der Beistandschaft“ (spricht Schlussbericht von Frau Evelyne Pente) per 31.12.01 erhalten habe!
Den Liberationsschein, der auch auf den 31.12.01 datiert ist
hätte ich nach der Meinung der Vormundschaftsbehörde unterschreiben sollen. Dies machte ich natürlich nicht, da die Daten überhaupt nicht stimmen. Aber auch wenn ich der VB Bülach sagte, ich habe den Beistandschaftsbericht (= Schlussbericht von Frau Pente) nicht am 31.12.01 bekommen, behauptet die VB Bülach weiterhin stur, ich hätte diesen auf den 31.12.01 erhalten.
Ich meldete dem Bezirksrat Bülach den Fehler mit den unterschiedlichen Daten, doch dieser meinte zum Schlussbericht von Frau Evelyne Pente nur, im Schlussbericht stehe es dann richtig.
Ich glaube aber kaum, wenn auf dem Umschlagsblatt ein Datum steht und auf diesem sich noch die Unterschrift des Verfassers befindet, dass dann irgendjemand den ganzen Beschluss nach dem Datum absucht und vergleicht!
Wenn dann alles am 31.12.01 abgeschlossen gewesen wäre, was machte dann noch Frau Evelyne Pente im Februar 2002 in unserer Wohnung in Zürich? Haben wir da etwa wieder Gestalten gesehen, dies es nicht gibt (Sarkasmus)?
Im Internet habe ich noch weitere Seiten gefunden, die berichten, wie man in der Schweiz seitens von Behörden Kinder weg nimmt. Leider beinhalten die Seiten keine Dokumente, die dies weiter untermauern würde. Ich denke aber, dass mit Hilfe meiner Dokumente dies gefestigt werden kann, z.B. mit dem Beispiel des Memorandums von Frau Willi und Herrn Werner Scherrer von der Vormundschaftsbehörde Bülach
oder die Kindervermittlungsorganisation „bruggeboge“ (dies ist aber nur ein kurzer Auszug des Prospektes von „bruggeboge“, die jetzt neu „team-werk“ heissen) .



Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich auf Folgendes zurückkommen: Unter anderem wurde mir einmal ein Dokument mit meiner angeblichen Namensänderung überreicht. Unter anderem waren dabei anwesend: Heidi Leibundgut, Brigitte Zolliker, beide von der Vormundschaftsbehörde Bülach.

Dienstag, 24. Juli 2007

Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.

Als Erstes möchte ich erwähnen, dass ich offiziellen Stellen CDs oder Abschriften der Tonbandaufnahmen geschickt habe. Einmal hiess es, ich würde mich durch die aufgenommenen Gespräche strafbar machen, von einer anderen Stelle hiess es aber, dies Falle unter das Notstandsgesetz. Von den Personen, welche die CD oder die Abschriften erhalten haben, hat nie ein Einziger eine Strafanzeige gemacht. Auch Frau Pente hatte ich Kopien der Abschriften vor Jahren geschickt, um ein klärendes Gespräch führen zu können. Doch sie hielt es nicht für nötig darauf zu reagieren.
Ich habe diese Aufnahmen gemacht, weil man mich systematisch in den Wahnsinn treiben wollte. Da wurden mündlich, z.B. am Telefon oder Sitzungen, Aussagen oder Versprechungen gemacht, von denen man aber später überhaupt nie was wusste oder etwas ganz Anderes weiterkommunizierte! Mit der Zeit wurde ich verunsichert und machte daher Tonbandaufnahmen, weil es immer hiess, ich hätte Wahnvorstellungen. Nachdem ich die Personen wegen den Aufnahmen angesprochen habe, war deren Meinung nur, es sei Aussage gegen Aussage. Aber erst mit den Akten, die ich wieder durch einen grossen Kampf am 24. März 2003 und am 19. Februar 2003 bekam, konnte ich einige Aussagen von Frau Evelyne Pente widerlegen. Nur interessierte dies dann wieder niemanden.
Ich habe dem Bezirksrat Bülach darauf hin einmal gesagt, ich würde meine Geschichte ins Internet stellen, mit Kopien von Akten. Herr Dürsteler vom Bezirksrat Bülach meinte nur, ich könne dies tun, da es ja meinen Akten seien.
Das folgende Gespräch habe ich im Januar 2002 aufgenommen, als Fau Evelyne Pente unerwartet zu uns nach Hause nach Bülach kam. Ich griff schnell zum Diktiergerät und spulte eine bespielte Kassette soweit wie möglich zurück. Das Gespräch fand zwischen der Wohnungstüre statt. Dabei liess ich das Diktiergerät hinter meinem Rücken laufen.
Der folgende Text ist nur ein Auszug aus dem umfangreichen Gespräch (in kusiver Schrift) plus Aktenauszüge als Beweise. In den Klammern befinden sich meist sprachliche oder inhaltliche Ergänzungen.
K.F.: Und der Beschluss, wie die Kinder aus dem Florhof gekommen sind, haben wir auch noch nicht von der Vormundschaftsbehörde (Bülach) bekommen.
P.: (Dieser) wird auch folgen. Die (Vormundschaftsbehörde Bülach) machen alles ohne mich.(Stimmt nicht, sie arbeitete ja eng mit der Vormundschaftsbehörde Bülach zusammen und muss ja selber zuerst einen Bericht schreiben!)
Sitzung vom 21.9.01 von Frau Evelyne Pente und VB (siehe auch Evelyne Pente und Finanzen)
K.F.: Jetzt heisst es, dass Herr Huber nicht mehr (bei der Vormundschaftsbehörde Bülach) arbeitet und niemand zuständig ist.
P.: Frau Flück, es gibt so viele Sachen, die ich nicht weiss. (Sie lügt)
K.F.: Dann werden wir umgezogen sein, wir werden uns nicht anmelden können (bei der Einwohnerkontrolle). Sie haben mir versprochen (P. unterbricht) –
P.: Natürlich können Sie sich anmelden. (Geht aber nicht, da die Namensänderung nicht gemacht wurde, Anmeldung wäre nur unter dem Namen Gritti möglich).
K.F.: Sie habe mir in der Klinik Hard so viele Sachen versprochen. (Auf dies werde ich zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, z.B. sie hat mir versprochen bei der Wohungssuche zu helfen, dass die Namensänderung durch ist bis ich nach Zürich gezogen bin, finanziell alles in Ordnung sei etc.)
P.: Da waren Sie auch noch kooperativ (!). Da (in der Klinik Hard) haben wir viel gemacht, da haben wir noch gut (unverständlich: zusammengearbeitet).
K.F.: Ja, kooperativ. Sie wollten meine Kinder schon immer in ein Kinderheim haben.
P.: Ich?
K.F.: Ja.
P.: Ich? Mein Gott. (Zum älteren Sohn) Bist du auch dieser Meinung? (Sie lügt, siehe folgende Akten)

Memorandum vom 27. August 2001 von Franz Xavier Huber, Evelyne Pente, Heidi Leibundgut
Kaum war ich Anfangs Juli 2001 aus der Klinik entlassen worden, versuchte man uns wieder zu fremdplatzieren. Die ganze Zeit täuschte Frau Pente mir vor bei der Wohnungssuche zu helfen, aber es geschah ja nichts.

Ä.S.: Also, ich weiss (P. unterbricht) –
P.: Ich bin doch überhaupt nicht dabei gewesen. (Dies ist wohl eine Pauschalaussage um Abzustreiten, auch wenn es inhaltlich keinen Sinn macht)
Ä.S.: Sie, Frau Zinniker, (mein Bruder) und ich waren einmal in einem Gespräch im Schulhaus (vom Heim) und da haben sie unter anderem gesagt, dass wir (mein Bruder und ich) in ein Kinderheim kommen, wenn wir nicht das machen (was sie sagen) und Heimplätze seien Mangelware und wir, das sagte Frau Zinniker, kämen dann in ein geschlossenes Kinderheim.
P.: Das ist doch ein völliger Quatsch. (Gegenteil zeigt folgendes Dokument)

Ä.S.: Okay, dann halt.
4 Sekunden sprechen alle gleichzeitig. Darum ist die Aufnahme hier unverständlich.
P.: Ich habe euch einen Brief geschrieben, dass ihr hier sein könnt, dass es nichts anderes gibt, dass ich euch sicher nicht irgendwo hin verfrachte, wenn ihr das nicht wollt – Ihr seid gross, ihr seid ja fast bei nahe schon zu 7/8 erwachsen. Da werde ich doch euch sicher nicht irgendwohin verfrachten gegen euren Willen, das ist so was von (Sie lügt) (K.F. unterbricht) –
K.F.: Dem falls haben meine Kinder gelogen?
P.: Nein, sie haben nicht gelogen.
J.S.: Wir haben es so in Erinnerung. Das ist so gewesen.
P.: Was?
J.S.: Das ist so gewesen.
P.: Ja aber das ist nicht mein Ding, das ist Frau Zinnikers (Ding), das müsst ihr vergessen.
J.S.: Sie sind beide dabei gewesen.
P.: Dass Frau Zinniker gesagt hat, dass ihr in ein geschlossenes (Heim) kommt? Das weiss ich nicht.
J.S.: Sie haben dem auch zugestimmt, also dass (P. unterbricht) –
P.: Ihr müsstet in ein Heim, wenn eure Mutter weiterhin krank ist oder wenn sie nicht zu schlag (zu recht) kommt (K.F. unterbricht) –
K.F.: Und mit was nicht zu schlag (zu recht) komme? Sagen Sie mir einmal meine Krankheit, die möchte ich gerne einmal wissen.
P.: Moment, das ist alles nicht eingetreten.
J.S.: Das hat man als Grund genommen um ein Heim zu wählen. (Im Gespräch im Schulhaus mit Frau Zinniker und Frau Pente wurde dies, die „Krankheit“ von K.F., als Grund für eine Heimeinweisung genannt!)
P.: Dies ist auch zuerst die Meinung der Behörde gewesen. (Jetzt ist es auf einmal nur die Behörde und nicht sie) Und der nächste Brief, den ich euch geschrieben habe, ist gewesen, dass ich euch hier wieder hin stelle (zur Mutter lasse).
Zum folgenden Dokument: Ich war schon ausser Haus um Wohnungen zu besichtigen, als ich das Telefon läuten hörte. Mein älterer Sohn sagte mir, dass wir heute einen Termin hätten, er aber nicht wisse, um was es gehe. Ich wusste es auch nicht und rief daher dem Florhof an um nachzufragen, um was es gehe. Als Antwort bekam ich, dass ich einfach dann im Florhof sein müsse. Um was es gehen würde, sagte man mir nicht. Darauf hin rief ich sofort dem Anwalt meiner Kinder an und fragte ihn, ob er wisse um was es ginge. Er wusste es auch nicht und konnte so kurzfristig auch nicht mitkommen. Er sagte aber, ich solle vor allem in Nichts eine Einwilligung geben oder Unterschreiben, wenn es um eine Umplatzierung ginge.

Brief von einer der Lehrerinnen an den Anwalt der Kinder


Folgendes Dokument:
Hier sieht man schon wie widersprüchlich Frau Evelyne Pente im eigenen Brief ist. Sie sagt ja dass wir mündlich eingeladen wurde. Dann gibt sie selbst zu, dass wir unmöglich wissend konnten um was es an diesem Gespräch geht, da sie ja selber feststellt, dass wir „hochgerüstet“ kamen, weil wir mit einer Umplatzierung rechneten. Am Schluss gibt sie sogar zu, dass dies Absicht ihrerseits war, damit sie eine sogenannte „paradoxe Intervention“ erzeugen konnte. A propos paradox: Einerseits wollte Frau Evelyne Pente die Lehrerinnen nicht dabei haben (obwohl eine der Lehrerinnen die Klassenlehrerin des älteren Sohns war), aber anderseits würde sie die Lehrerinnen später informieren. Dies in Anbetracht nur des Heimaustrittes.
Frau Evelyne Pente sagte ja auch, dass wir immer Widerstand geleistet hätten. Was sie aber nicht sagt, ist, dass sie mit Ihren Handlungen einem Gerichtsentscheid vorgreift, wenn meine Kinder in ein anderes Heim untergebracht worden wären.
Da man meine Kinder aus dem Kinderheim heraus liess, wurde eine gerichtliche Beurteilung wegen der Einweisung in den Florhof gegenstandslos.

Frau Pentes Brief:
Uns schrieb Frau Pente dann aber folgenden Brief. Zu dem von Frau Pente erwähnten Gerichtsentscheid kam es nicht mehr, weil die Beistandsschaft aufgehoben und der Obhutsentzug rückwirkend (!) aufgehoben wurde.

Dazu auch die folgender Aktenauszug vom 25. Februar 2002

P.: Nachdem (d.h. weil) was?
K.F. Nachdem (d.h. weil) dabei gewesen sind.
P.: Nein, nein, die haben überhaupt keinen Einfluss gehabt.

K.F.: Ach ja.

Anhang:

Aus dem Obergerichtsentscheid:
Dazu siehe auch Richtermeinung über Frau Pente

Schlussendlich haben meine Kinder nie eine Anhörung bekommen.
Warum man mich in die Psychiatrie steckte und meine Kinder in ein Heim werde ich einmal in einem späteren Eintrag behandeln.



Sonntag, 6. Mai 2007

Die medizinische Akte

Hiermit veröffentliche ich mein medizinisches Gutachten, da bis heute gesagt wird, dass der bisherige Umgang mit diesem Gutachten normal war.
Wie in http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html geschildert, war der dort erwähnte Umgang mit diesen Akten kein einmaliges Vorgehen, denn die Behörden beriefen sich in anderen Angelegenheiten auch auf dieses Gutachten, ohne genaue Hinweise zu machen, dass ich in das Kinderheim/Kinderpsychiatrie kam, weil ich missbraucht wurde!
Bis heute können sich diese Personen nicht vorstellen, dass sie mit ihrem Umgang mit meinen Akten mich verletzt haben. Wer denkt, dass ich ein Einzelfall, irrt sich gewaltig.

Ich werde nicht auf alle Seiten eingehen. Aber um ein besseres Verständnis zu haben, werde ich noch einige Geschehnisse erzählen.
Nachdem ich nach der Verhaftung von Jürg Gritti zu meinen Paten Elisabeth und Bernhard Flück kam, konnte diese Familie überhaupt nicht damit umgehen, was ich erlebt hatte. Im Folgenden kurze Beispiele.
Z.B. spielte ich immer noch wie gewohnt nur mit Buben. Dann hiess es schnell seitens dieser Familie und anderen Leuten, ich sei ein „Bubenmädchen“ oder „Mannstoll“. Solche Bemerkungen bekam ich von mehreren verschiedenen Seiten zu hören. Diese Leute haben nicht begriffen, dass ich zum Schutze von anderen Mädchen nur mit Buben gespielt habe.
Z.B. als Lydia Murer von der Vormundschaftsbehörde Effretikon zur Familie Bernhard und Elisabeth Flück kam, weil diese der Murer mitgeteilt hat, dass ich überall sage: „Ich heisse Flück und bin Kanadierin“. Die Murer wollte dann mit mir darüber reden und sagte immer wieder, ich sei eine geborene Gritti und eine Schweizerin. Da ich aber auf meinem Standpunkt blieb, dass ich eine geborene Flück und Kanadierin bin, schüttelte sie mich heftig und ich bekam noch starke Ohrfeigen ins Gesicht, bis ich nicht mehr kontra gab.
Bis heute gibt es immer noch Leute, die nicht glauben, dass meine Kinder und ich kanadische Staatsbürger sind. Da ich mit der Murer sowieso keinen guten Draht hatte, zeigte sich auch als ich sie „Frau Murer“ nannte anstatt „Fräulein Murer“. Darauf hin wurde sie ziemlich giftig und sagte, sie sei dann noch ein Fräulein. Den Zusammenhang begriff ich damals noch nicht.
Z.B. durfte ich wegen den oben genannten Vorfällen meinen Grossvater nicht mehr besuchen, damit ich ihn nicht aufrege. Ca. 1969 starb mein Grossvater. Auf die Beerdigung wurde auch der Jürg Gritti eingeladen. Wie es dazumal üblich war, wurde mein Grossvater im kühlsten Zimmer, d.h. im Schlafzimmer, aufgebart. Trotz dass mein Grossvater tot war, fühlte ich mich in seiner Nähe, d.h. ich habe mich im Schlafzimmer versteckt, wohler als in der Gegenwart der Familie. Meine Grossmutter entdeckte mich dann. Nach der Beerdigung hatte ich den Wunsch auch an das Grab meines Vaters zu gehen, da mir immer gesagt wurde, mein Vater sei tot. Dieser Wunsch gab natürlich wieder Unstimmigkeiten, weil alle, die dies gesagt haben, nun dazu stehen mussten, dass sie mich angelogen haben. Ich fing dann an ein Tagebuch zu führen, in welchem ich mit meinem Vater „kommunizierte“, natürlich aber in eine Geheimsprache. Dies gab dann mächtigen Ärger, da meine Sachen regelmässig durchschnüffelt wurden.
Z.B. machten sich meine Pflegeschwestern den Spass mich nachts zu erschrecken, indem sie mit der Hand unter die Bettdecke kamen.

Ich könnte noch jede Menge solcher Geschehnisse aufzählen. Es zeigt sich, dass die Familie Bernhard und Elisabeth Flück nicht so verständnisvoll und einfühlsam war, wie sie sich gerne gab. Heute habe ich auch Bernhard Flück und etliche andere Verwandte auf versteckten Tonbandaufnahmen aufgenommen, durch welche hervorgeht, dass die ganze Familie, meine Grosseltern ausgeschlossen, hinter Jürg Gritti stand und steht. Bei denen herrscht immer noch die Meinung, dass ich Schuld sei, dass Jürg Gritti verhaftet wurde, dass meine Mutter vergewaltig wurde und ich dadurch entstand.
Wie dem oberen Link zu entnehmen ist, sagten die Behörden immer, mein Gutachten würde mich in helle Aufregung versetzen, wenn ich es zur Gesicht bekäme, weil es so schlimm sei.
Im Folgenden kann sich jeder selbst ein Bild machen. Ich habe mit dem Gutachten keine Probleme. Auch mit dem Begriff „ambivalente Beziehung“ habe ich keine Probleme, denn dieser Begriff ist ja hauptsächlich vom Eugen Bleuler geprägt, unter anderem bekannt wegen seinen eugenischen Auffassungen.
Zudem finde ich es legitim, dass ich ein gestörtes Verhältnis zu meiner Mutter habe. Eigentlich hofft man, dass eine Mutter zu ihren Kindern hält. Wenn man spürt, dass dem nicht so ist, ist es doch logisch, dass man dann als Kind enttäuscht ist. Wenn man Wut gegen seine Mutter zeigt, heisst es nur, man redet so nicht über seine Mutter. Den Satz, den ich bis heute von psychologischen Fachleute höre, ist: „Ihre Mutter hat sie ja so gerne“. Ich frage mich, wie psychologische Fachleute heutzutage immer noch dies sagen können, obwohl die Mutter bis heute um jeden Preis ihren Mann schützt. D.h. eine liebende Mutter lässt zu, dass ihr Mann seinen S……. in ein Kindermund steckt?
Joseline Wick konnte das ganze noch übertreffen, indem sie mir erklärte, eine Mutter kann ihr Kind hassen und lieben.
Das kann doch nicht denen ihr Ernst sein, in diesem Zusammenhang zu reden, dass eine Mutter ihr Kind liebt.
Der Gutachter hat ein paar kleinere inhaltliche Fehler (Daten und Abläufe) gemacht, auf die ich aber nicht eingehen werde.














Über den Aufenthalt in der Brüschhalde werde ich ein anderes Mal schreiben und zudem überlege ich mir, ob ich die versteckten Tonbandaufnahmen ins Internet stellen soll.